Die Juristin rief zu Demonstrationen am Ostersonntag auf.

Foto: Screenshot

Im Baden-Württemberg ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nach einem öffentlichen Aufruf zum "Widerstand" gegen die staatlichen Corona-Beschränkungen gegen eine Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Internetseite zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen, darüber hinaus für Karsamstag zu einer bundesweiten Demonstration aufgerufen haben, hieß es von den in Heidelberg und Mannheim tätigen Ermittlern.

Die Polizei mahnte etwaige Teilnehmer der von der Heidelberger Juristin geplanten Demonstration zur Vorsicht. Ein Besuch könne angesichts der Beschränkungen eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat sein.

"Wir stehen heute auf!"

Die Heidelberger Anwältin hatte auf ihrer Homepage am Dienstag eine 19-seitiges Dokument veröffentlicht, in dem sie sämtliche Corona-Beschränkungen für verfassungswidrig und unwirksam erklärte. Niemand müsse sie befolgen, sofern er nicht infiziert sei. Jeder dürfe sein Geschäft öffnen und reisen, Verstöße dürften nicht bestraft werden.

Dabei führte die Frau unter anderem auch das sogenannte Widerstandsrecht in Artikel 20 des Grundgesetzes als Begründung an. Ferner rief sie "alle 83 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger" in Deutschland auf, am Samstag Demonstrationen zu organisieren. Diese sollten unter dem Motto "Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!" stehen. (APA, 08.04.2020)