Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat die neue Verordnung in der Nacht auf Freitag kundgemacht.

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Wien – Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat in der Nacht auf Freitag die erwartete Verordnung über die Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen bis Ende April veröffentlicht. Zudem wird darin auch eine Maskenpflicht bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ab kommendem Dienstag geregelt. Neben Begräbnissen sollen künftig auch Hochzeiten nur im engsten Familienkreis stattfinden.

Weitere Verordnungen enthalten Maßnahmen für ein schrittweises Hochfahren des Handels und eine Ausweitung der Gesundheitskontrollen auf die Grenzübergänge zu allen Nachbarländern.

Mundschutz in Supermarkt, Öffis und Taxis

Aktuell müssen Mund-Nasen-Masken nur beim Einkauf in Supermärkten getragen werden – und auch da nur, wenn der Supermarkt welche anbietet. Ab Dienstag nach Ostern muss der Schutz in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis und ähnlichen Fahrtendiensten wie Uber und generell beim Einkauf getragen werden. Alternativ kann auch ein Schal oder eine andere "Barriere gegen Tröpfcheninfektion" über Mund und Nase gezogen werden. Ausgenommen sind nur Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Zudem ist auch in Öffis ein Abstand von mindestens einem Meter von anderen Fahrgästen einzuhalten.

Eine weitere Verordnung regelt, dass Baumärkte, Pfandleihen, Edelmetallhandel und sonstige Geschäfte mit maximal 400 Quadratmetern Geschäftsfläche ab 14. April unter Einhaltung von Abstandhalten und Maskenpflicht wieder aufsperren dürfen. Die Öffnungszeit bleibt (für alle) mit 7.40 bis 19 Uhr jedoch beschränkt, Einkaufszentren bleiben zu. Als "sonstige Betriebsstätten des Handels" (die nun bis zur Größe von 400 Quadratmetern wieder öffnen dürfen) gelten alle Betriebsstätten, die dem Verkauf, der Herstellung, der Reparatur oder der Bearbeitung von Waren dienen.

Gesundheitskontrollen an allen Grenzen

Das "Betreten öffentlicher Orte" bleibt weiterhin verboten. Zu den fünf Ausnahmen (Notfall, Betreuung und Hilfe, Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Arbeit und der Bewegung im Freien allein oder mit Mitbewohnern) kommt nun eine weitere dazu: nämlich das Einkaufen beziehungsweise die Inanspruchnahme jener Dienstleistungen, die bereits wieder angeboten werden dürfen.

Schließlich wurden in einer weiteren Verordnung noch die Gesundheitskontrollen an den Grenzen ausgeweitet, nämlich ab Ostern auf alle Nachbarländer. Damit sind auch Tschechien und die Slowakei von der Maßnahme umfasst. Bei der Einreise muss demnach durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt werden, dass keine Sars-CoV-2-Infektion vorliegt. Alternativ ist für Österreicher und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich auch eine 14-tägige Heimquarantäne möglich. Auch die Durchreise ist (ohne Zwischenstopp) erlaubt. Weiterhin zulässig ist auch der Güterverkehr. (APA, 10.4.2020)