26.000 Unternehmen haben die Corona-Kurzarbeit bisher beantragt.

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Nachdem die Arbeiterkammer (AK) ersten Verdachtsfällen des Missbrauchs der Corona-Kurzarbeit nachgeht, betont Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), dass "Zeiten der Krise kein rechtsfreier Raum sind". Geholfen werde jenen, die Hilfe bräuchten. "Wir zeigen keine Toleranz bei jenen, die sich in der Krise bereichern wollen." Nun wurden schwerpunktmäßige Kontrollen der Finanzpolizei von kurzarbeitenden Firmen angeordnet, bei Missbrauch werde gestraft.

Risikoanalysen der Finanzpolizei zeigten, dass derzeit vermehrt Betriebe auch in jenen Branchen und Bereichen Kurzarbeit anmelden, in denen es keinen nachvollziehbaren Grund für Kurzarbeit gebe, teilte Blümel mit. Gleichzeitig steige die Zahl der Anzeigen von Dienstnehmern über Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben und entweder ihre Mitarbeiter zwingen, die Arbeitszeit falsch einzutragen, oder Arbeitszeit fälschen, nachdem sie eingetragen wurde.

Saftige Strafen

Die Finanzpolizei werde den Anzeigen wie auch Ergebnissen eigener Risikoanalysen konsequent nachgehen, so Blümel. 350 Finanzpolizisten seien dafür nun im Einsatz. Feststellungen der Finanzpolizei werden direkt ans AMS weitergeleitet. Unternehmen drohen saftige Strafen: So umfasst der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsbetrug stehen bis zu zehn Jahre Haft, und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung.

Die Arbeiterkammer hatte zuvor von 35 konkreten Verdachtsfällen gesprochen, es gebe schon mehrere hundert Anfragen von Beschäftigten, in denen die Rede davon sei, dass in den jeweiligen Firmen "etwas nicht mit rechten Dinge zugehe". Arbeitnehmer müssten weiter voll arbeiten, obwohl die Firma Kurzarbeit beantragt habe, oder nach fünf Stunden Arbeit elektronisch ausstempeln gehen, dann aber weiterarbeiten. Hundert Firmen stünden daher jetzt unter verstärkter Beobachtung. Insgesamt wenden 26.000 Unternehmen die Corona-Kurzarbeit an.

"Unwissenheit" vs. Vorsatz

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) hatte einen solchen Missbrauch daraufhin im Ö1-"Morgenjournal" am Freitag in Abrede gestellt, ihm seien keine Missbrauchsfälle bekannt. Für Missbrauch habe er "null Verständnis", aber derzeit sei nichts bewiesen, und manche gemeldete Fälle seien vielleicht auf "Unwissenheit" zurückzuführen. Auch für "pauschale Verdächtigungen" habe er aber "im Moment ein bisserl wenig Verständnis. Ob ein Betrug vorliegt, weiß man erst, wenn die erste Abrechnung da ist." Es handle sich nur dann um Missbrauch sei, wenn über die gesamte Kurzarbeitsperiode mehr gearbeitet und daher mehr abgerechnet werde als jene Arbeitszeit, die tatsächlich ausgefallen sei. Dies lasse sich jetzt aber noch nicht feststellen, da noch keine Abrechnung vorliege.

AK-Präsidentin Renate Anderl sprach sich auch für Kontrollen aus. "Ein Betrieb, der sagt, jetzt kann ich doch mehr arbeiten, könnte auch in der Kurzarbeit mehr arbeiten. Er muss es nur dann dem AMS melden." Aber: "Es gibt immer, leider auch in einer Krise, auch welche, die ein System ausnutzen. Und die haben wir auch derzeit." (APA, 10.4.2020)