Video von Racheaktion eines mexikanischen Drogenkartells und Bild von Ermordetem verstieß gegen Ehrenkodex, sagt der Presserat: oe24.at.

Foto: Oe24

Wien – Der Presserat rügt wieder einmal oe24.at: Nach Meinung des Senats verstößt der Artikel "Mafia-Rache: Polizist mit 150 Schüssen getötet" vom 8. November 2019 gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Intimsphäre) des Ehrenkodex für die österreichische Presse. Die Medieninhaberin – Wolfgang Fellners Mediengruppe Österreich – nahm am Verfahren vor dem Presserat nicht teil, das der Senat auf eigene Initiative eingeleitet hatte.

Im Artikel werde berichtet, dass jener mexikanische Polizist, der den Sohn von "El Chapo" festgenommen habe, in einer Racheaktion eines mexikanischen Drogenkartells brutal ermordet worden sei. Dem Artikel ist ein Video beigefügt, in dem zu sehen ist, wie mehrere Personen aus einem roten Auto aussteigen, auf ein weißes Auto schießen und dann flüchten, so der Presserat. Darüber hinaus wurde ein Foto veröffentlicht, dass die im Wagen liegende Leiche des Opfers von hinten zeigt, die Schussverletzungen sind dabei verpixelt.

Informationsinteresse ja, aber ...

Grundsätzlich erkennt der Senat das Informationsinteresse der Allgemeinheit an Mordfällen an, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität, schreibt der Presserat in einer Aussendung: "Daraus ergibt sich jedoch nicht, dass der Persönlichkeitsschutz eines Opfers missachtet werden darf. Im vorliegenden Fall wurden ein Video sowie ein Bild zu der Ermordung des mexikanischen Polizisten veröffentlicht. Im Sinne der bisherigen Entscheidungspraxis erachtet der Senat die Veröffentlichung dieses drastischen Bildmaterials als grobe Missachtung der Menschenwürde und des Opferschutzes."

Die brutalen Bilder wurden wohl nur deshalb verwendet, damit sich die Beiträge stärker im Internet verbreiten, heißt es seitens des Presserats. Der Artikel ist immer noch abrufbar, das Video startet beim Aufruf der Seite automatisch.

Die Medieninhaberin von "oe24.at" wird aufgefordert, über den Ethikverstoß freiwillig zu berichten. Im Gegensatz zur Zeitung "Österreich" bzw. "Oe24" ist das Onlineportal "oe24.at" nicht Mitglied des Presserats. (red, 17.4.2020)