Auch wenn die Betroffenen in systemrelevanten Berufen arbeiten, sollen Dienstfreistellungen möglich sein, fordert die Arbeiterkammer.

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Personen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands einem höheren Risiko ausgesetzt sind, wenn sie sich mit dem Coronavirus infizieren, warten auf Post. Vor mehreren Wochen hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) angekündigt, besondere Schutzvorkehrungen für diese Menschen zu treffen, so sie berufstätig sind. Um Gefälligkeitsgutachten von Ärzten zu vermeiden, sollten klare Kriterien definiert werden, wer zur Risikogruppe gehöre. Sind das alle, die an Diabetes leiden? Wie lange muss die Chemotherapie her sein, um nicht mehr dazuzugehören? Anschober setzte einen Beirat ein, der die Vorerkrankungen eingrenzen sollte.

Freistellung oder Homeoffice

Im Parlament war das entsprechende Gesetz am 3. April beschlossen worden. Demnach sollen die Betroffenen vom Krankenversicherungsträger informiert werden. Der behandelnde Arzt stellt dann aufgrund dieser Information und nach Beurteilung der individuellen Risikosituation gegebenenfalls ein Covid-19-Risikoattest aus. Mit diesem haben die Betroffenen dann auch Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung und Fortzahlung des Entgelts, außer Homeoffice ist möglich oder der Arbeitsplatz besonders risikoarm gestaltet.

Eine Kündigung, die wegen der Inanspruchnahme der Dienstfreistellung ausgesprochen wird, kann bei Gericht angefochten werden, heißt es außerdem.

Dass der Expertenrat mit der Eingrenzung der Vorerkrankungen fertig ist, bestätigte Anschober bereits am Donnerstag. Nun wird offenbar noch an einem Leitfaden für die niedergelassenen Ärzte gearbeitet, und es wird ausgetüftelt, wie die Information konkret an die Betroffenen gehen soll. Laut einem Bericht der Vorarlberger Nachrichten will man sich auch an der Medikamentendatenbank der Sozialversicherungsträger orientieren.

Maximal 100.000 Betroffene?

Laut Salzburger Nachrichten sollen 70.000 bis maximal 100.000 Personen betroffen sein. Die Kriterien dürften sehr eng gefasst sein. In erster Linie gehe es um "Krebspatienten mit Chemotherapien und Personen, die unter einer Immunsuppression leiden". Viele andere Krankheitsbilder würden allein nicht ausreichen, etwa "nur" Diabetes. Erst eine Kombination von Leiden soll dann den Anspruch auf Homeoffice oder Freistellung auslösen, heißt es.

Diskutiert wird offenbar auch noch eine Altersgrenze, die eingezogen werden könnte. So werden möglicherweise nur Menschen zur Risikogruppe gezählt, die älter als 40 Jahre sind. Ausgesetzt könnte eine derzeit festgeschriebene Bestimmung werden, wonach die Arbeitsfreistellung nicht für systemrelevante Berufe gelten soll.

Die Arbeiterkammer (AK) hatte bereits auf die Problematik hingewiesen. Denn auch Mitarbeiter der "kritischen Infrastruktur" hätten einen Anspruch auf besondere Vorkehrungen seitens des Arbeitgebers, sei es durch die Ermöglichung von Homeoffice oder eine sichere Gestaltung ihres Arbeitsplatzes. Ist dies nicht möglich und ist die Gefährdung im Betrieb besonders hoch, müsse der Arbeitgeber auch in desem Bereich in letzter Konsequenz Mitarbeiter von der Arbeit freistellen, so die AK.

Und: Auch hier müsse gelten, dass man den Anspruch auf das Gehalt behalte. Nur bekäme in diesem Fall der Arbeitgeber keinen entsprechenden Kostenersatz seitens des Bundes, wie er sonst vorgesehen ist.

Datenschutz

Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes räumte die Regierung aus. Datenschützer hatten etwa davor gewarnt, dass Angaben zum Gesundheitszustand, selbst wenn sie pseudoanonymisiert werden, weitergegeben werden. Die Daten müssten jedenfalls innerhalb der Krankenkasse bleiben.

Auch Bürgermeister hatten gefordert, hier Einsicht zu erhalten. Dass diesem Ansinnen nachgekommen wird, gilt als ausgeschlossen. (Rosa Winkler-Hermaden, 20.4.2020)