Im Gastkommentar mahnt die ehemalige Justizministerin und EuGH-Richterin Maria Berger, rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien hoch zu halten.

An dieser Stelle haben Alfred J. Noll und Manfred Matzka auf rechtsstaatlich und demokratisch bedenkliche Methoden der Bundesregierung in der Corona-Krise hingewiesen. Derlei Bedenken wurden von Sebastian Kurz als "juristische Spitzfindigkeiten" abgetan. Dafür hätte man jetzt keine Zeit, und man müsse Nachsicht walten lassen. Die Verantwortung läge außerdem beim Gesundheitsminister. Dieser nimmt seinen Teil der Verantwortung wahr und hat Experten zur kritischen Evaluierung eingeladen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Verfassung liegt aber auch beim Bundeskanzler und der für Verfassungsfragen zuständigen Ministerin Karoline Edtstadler, der genau dafür der Verfassungsdienst des Kanzleramts zugeordnet ist. Es geht auch nicht nur um die Maßnahmen des Gesundheitsministers, sondern um die aller involvierten Ministerinnen und Minister.

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Ob die Corona-Maßnahmen in Ordnung sind, soll laut Kanzler Kurz der Verfassungsgerichtshof prüfen.
Foto: AP / Roland Schlager

Eine Haltung, die ernste Verfassungsfragen zu juristischen Spitzfindigkeiten verniedlicht, findet auch darin ihren Ausdruck, dass für einen kritischen Kommentar zur endgültigen Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats in Ungarn gerade keine Zeit ist; ebenso wenig für die kleinsten Zeichen europäischer Solidarität. Genügend Zeit bleibt aber augenscheinlich dafür, für fast alles, was nicht funktioniert, die EU verantwortlich zu machen und zu zeigen, dass alles, was in Österreich funktioniert, gegen die EU durchgesetzt werden muss. Für einige Richtigstellungen sollte daher auch Zeit sein.

Geltendes EU-Recht

Die Mitgliedsstaaten haben den EU-Institutionen in der Gesundheitspolitik nur eine unterstützende und ergänzende Zuständigkeit übertragen. Erste frühe Angebote der EU-Kommission, genau dies zu tun, wurden abgelehnt, auch von Österreich. Jetzt aber profitieren alle von der gemeinsamen Beschaffung von Schutzmaterial und der Unterstützung bei der Rückholung von EU-Bürgern. Die EU-Kommission finanziert die Entwicklung von Impfstoffen und hat das EU-Budget so umgeschichtet, dass Geld für Kurzarbeitsprogramme und Wiederaufbauhilfen zur Verfügung steht.

Die EU-Außengrenzen wurden geschlossen und den Mitgliedsstaaten viele Ausnahmen vom geltenden EU-Recht eingeräumt, um flexibel und schnell handeln zu können. Beschränkungen des freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes durch die Mitgliedsstaaten, etwa durch Grenzkontrollen, sind im geltenden EU-Recht vorgesehen und müssen nicht gegen das EU-Recht durchgesetzt werden. Allerdings sind Maß und Ziel zu halten.

Gemeinsame Prinzipien

Dass diese Freiheiten weiterhin zur Anwendung kommen – wenn auch mit Einschränkungen – ist gerade jetzt besonders wichtig. Dass die Versorgung mit Waren aller Art immer noch funktioniert und Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern in der Pflege, Bauwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft zumindest teilweise noch zur Verfügung stehen, ist diesen Prinzipien geschuldet. Es ist daher der EU-Kommission nicht vorzuhalten, wenn diese darauf pocht, dass diese Prinzipien auch jetzt eingehalten werden und Einschränkungen nicht überschießend sind.

Wenn Pflegerinnen nicht mehr durch Ungarn nach Österreich reisen dürfen und deshalb eingeflogen werden müssen oder Deutschland für Österreich bestimmte Schutzkleidung an der Grenze festhält, dann sollte Türkis-Grün die verantwortlichen Regierungen kritisieren und nicht die EU. Im Übrigen wäre spätestens jetzt auch ein guter Zeitpunkt, die Kürzungen der Kinderbeihilfe für diese Arbeitnehmerinnen wieder zurückzunehmen und ihnen nicht auch noch die Pässe abzunehmen.

EU-Gemeinwohlziel

Die von vielen Regierungen angeordneten Maßnahmen stellen für die EU-Bürger nicht nur Einschränkungen ihrer in den nationalen Verfassungen gewährleisteten Grundrechte dar, sondern auch Beschränkungen der in der EU-Grundrechtecharta garantierten Rechte. Für solche Einschränkungen stellt die Charta Kriterien auf. Eines davon dürfte für alle Maßnahmen sicher erfüllt sein, nämlich das Gemeinwohlziel "Schutz vor ansteckenden Krankheiten".

Solche Maßnahmen müssen aber auch durch ein Gesetz vorgesehen und verhältnismäßig sein. Wenn daher für manche Maßnahmen in Österreich nur mit Verordnungen oder gar nur mit Erlässen gearbeitet wird, für die keine gesetzliche Ermächtigung besteht, dann ist das nicht nur potenziell verfassungs-, sondern auch unionsrechtswidrig. Jedenfalls gilt dies für die in Ungarn gewählte Methode, Anti-Corona-Maßnahmen nur mit Dekret des Ministerpräsidenten zu verhängen. Die in Ungarn angedrohten Strafen sind sicher unverhältnismäßig, und auch in Österreich scheint da manches übertrieben.

Solidarische Hilfe

Wenn die Einhaltung von EU-Spielregeln und ein Mindestmaß an grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Solidarität schon während der Krise nützlich sind, so gilt dies erst recht für den Weg aus der Krise und ihren wirtschaftlichen Folgen. Österreichs exportorientierte Wirtschaft wird darauf angewiesen sein, dass ihre Hauptabsatzmärkte so schnell wie möglich wieder funktionieren. Dazu gehört auch der Norden Italiens. Warum muss es dann ausgerechnet Österreich sein, das sich mit den Niederlanden am meisten gegen jegliche solidarische Wiederaufbauhilfe wehrt? Es kann nicht im Interesse Österreichs sein, dass sich in Italien die Stimmung in Richtung Italexit dreht und durch ein Comeback von Matteo Salvini noch befeuert wird.

Ähnliches, wenn auch mit anderen Vorzeichen, gilt auch für Ungarn. Kurz sind rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien keine Zeit wert. Er wollte sich nicht einmal einer immer noch höflichen Stellungnahme von 16 EU-Regierungen anschließen und hat sich damit von diesen Regierungen distanziert. Noch mehr wundert es, dass ihn wohl auch die wirtschaftlichen Folgen kaltlassen. Schon bisher wurden österreichische Unternehmen und Landwirte in Ungarn schikaniert, von Rechtssicherheit für Investitionen keine Spur. Das wird durch die Alleinherrschaft Viktor Orbáns nicht besser werden.

Staatspersönlichkeit oder Machtpolitiker

In einer Krise zeigt sich vieles besonders deutlich, auch die Unterschiede zwischen Staatspersönlichkeiten und Machtpolitikern. Beide handeln entschlossen, Erstere machen es sich aber nicht leicht: Sie halten die Grundsätze der Verfassung und des internationalen Rechts hoch, binden das Parlament mit ein, respektieren die Ressortzuständigkeit der Ministerinnen und Minister und nehmen sich die Zeit für alles, was in der Welt rundherum auch noch wichtig ist, sie vergessen nicht auf die Nachbarn und bedanken sich nicht nur bei den Staatsbürgern ihres Landes, sondern bei allen, die in ihrem Land leben. (Maria Berger, 20.4.2020)