Die Woche begann mit einer Pressekonferenz des Finanzministers Gernot Blümel, der Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) und des WKO-Bundespartenobmanns Banken und Versicherungen, Andreas Treichl.

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Wien – Österreich hat schnellen und unbürokratischen Hilfen für hochverschuldete Euroländer zugestimmt. Nun sei auch ein Akt der Solidarität gegenüber Ländern wie Österreich angebracht, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Montag bei einer Pressekonferenz. Seine Forderung: Die EU soll ihr Beihilfenregime für die Zeit der Corona-Krise aussetzen. Das würde Österreich ermöglichen, Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen – man müsste dann nicht jede Hilfsmaßnahme mit der EU-Kommission verhandeln, so Blümel.

"Ich habe kein Verständnis dafür, wenn wir mit österreichischem Steuergeld andere Länder unterstützen und dafür im Gegenzug ein Verbot bekommen, unsere eigenen Unternehmen mit unserem eigenen Steuergeld zu unterstützen", so Blümel. "Diese Solidarität darf keine Einbahnstraße sein."

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Brüssels Segen

Vergangenen Freitag hatte die EU-Kommission die 100-prozentigen Kreditgarantien für kleine und mittelständische Unternehmen genehmigt. Solche Staatshaftungen sind für Darlehen bis zu 500.000 Euro möglich. Bei künftigen Maßnahmen würde die Regierung lieber nicht mehr auf das Placet der EU-Kommission warten müssen.

Die Hilfsmaßnahmen, die europäische Regierungen für ihre Unternehmen schnüren, würden nahezu ausnahmslos ohnehin von der EU-Kommission bewilligt, heißt es vonseiten des Finanzministeriums. Die EU arbeite auch sehr schnell. Zwei Wochen Bearbeitungszeit seien in Krisenzeiten aber trotzdem zu langsam.

Es gehe der Regierung vor allem um Rechtssicherheit – derzeit sei man gezwungen, Maßnahmen quasi unter Vorbehalt des EU-Segens anzukündigen. Ohne Anmeldepflicht von Beihilfen könnte man Betrieben mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit garantieren. Das Finanzministerium sagt auf die Frage, ob sie das ganze Beihilfenrecht aussetzen wolle oder nur die Notifizierungspflicht für manche Beihilfen: Jede Erleichterung wäre ein Erfolg.

Europäische Unterstützung

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP), die an der Pressekonferenz ebenso teilnahm wie der Obmann der Wirtschaftskammer-Bundessparte Banken, Andreas Treichl, bestätigte, dass die österreichische Forderung im Rat der europäischen Handelsminister auf offene Ohren gestoßen sei. Es gebe Unterstützung vonseiten einiger skandinavischer Länder. Weiter Länder würden erwägen, sich der österreichischen Forderung anzuschließen.

Das EU-Beihilferecht sei dazu da, Wettbewerbsverzerrungen und unlauteren Wettbewerb innerhalb der EU zu verhindern, sagte Schramböck. Jetzt gehe es aber darum, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im Vergleich mit amerikanischen oder chinesischen Firmen zu garantieren. Sie habe bereits mit Handelskommissar Phil Hogan über das Beihilfenrecht gesprochen. Dieser habe ihr zugesagt, das Thema gegenüber Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager anzusprechen.

Kein Segen aus Brüssel

Die EU-Kommission hingegen verteidigte das Beihilfenrecht als "Grundstein des Binnenmarkts", der für faire Wettbewerbsbedingungen sorge. Dies bleibe auch während und nach der Corona-Krise von "fundamentaler Wichtigkeit", erklärte eine Sprecherin am Montag.

Sie betonte, die Regeln für Staatsbeihilfen seien auch im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert. Die EU-Kommission habe zusätzlich zu den bestehenden Regeln einen temporären Rahmen für die Mitgliedsstaaten verabschiedet, um volle Flexibilität für die Wirtschaft im Kontext der Covid-19-Krise zu unterstützen.

Ziel sei es, ausreichend Liquidität für alle Unternehmen bereitzustellen und die Fortsetzung der wirtschaftlichen Aktivitäten sicherzustellen, "sodass der europäische Binnenmarkt nicht durch Unterstützung in einem Mitgliedsland unterminiert wird".

Ohne Unterstützung der EU-Kommission könnten österreichische Maßnahmen per Beschluss des Europäischen Rates beispielsweise von der Notifizierungspflicht ausgenommen werden. Oder durch eine Abänderung des Primärrechts – wie es bei den Konditionen für Gelder aus dem Euro-Rettungsschirm (ESM) erst gemacht wurde, auf die Finanzminister Blümel anspielte, als er von österreichischer Solidarität gegenüber hoch verschuldeten Staaten sprach.

Kreditgarantien

Insgesamt würden die Hilfsleistungen der Bundesregierung gut angenommen, so Blümel. Nach einem Monat habe man Hilfsleistungen von 5,7 Milliarden Euro finanziert, inklusive Kurzarbeit seien es über zehn Milliarden. In der Phase eins des Härtefallfonds habe es 144.000 Anträge gegeben, 120 Millionen Euro seien genehmigt worden. Am Montag begann die Antragsfrist für Phase zwei des Fonds, Kriterien wurden gelockert. (luis, 20.4.2020)