Ein Nebenermittlungs-Strang der Ibiza-Causa betrifft Drogendelikte: Wegen Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz wurden zwei Beschuldigte in Salzburg angeklagt. Ihnen drohen bis zu zehn beziehungsweise bis zu 15 Jahre Haft. (Symbolbild)

Foto: APA / Helmut Fohringer

Wien – Bereits elf Monate sind seit der Veröffentlichung des Ibiza-Videos, welches das Ende der türkis-blauen Bundesregierung einläutete, vergangen. Die Ermittlungen schreiten voran: Weiterhin wird das mittlerweile mehrere Tausend Seiten schwere Verfahren als Verschlussakt geführt.

Nach STANDARD-Informationen ist aber in der Causa eine erste Anklage in Salzburg erhoben worden. Es handelt sich um einen Nebenermittlungsstrang, der Drogendelikte betrifft. Angeklagt sind ein Mann und eine Frau, die Mitte November 2019 nach einer Reihe von Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Ibiza-Video in U-Haft genommen wurden. Sie stammen aus dem Umfeld des in die Ibiza-Causa involvierten Privatdetektivs H., der auch in den Videosequenzen zu sehen ist. Bei der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten K. dürfte sich der Verdacht auf Suchtmittelvergehen erhärtet haben.

Beschuldigter bleibt in U-Haft

Die angeklagte Frau, eine Bekannte von K., soll nach einigen Wochen in U-Haft auf freien Fuß gesetzt worden sein – sowie ein ebenfalls Mitte November verhafteter dritter Beschuldigter aus dem Umfeld des Detektivs. K. – ein Bosnier mit Adresse in Salzburg – sitzt weiterhin in U-Haft, wie ein Sprecher des Landesgerichts am Montag auf STANDARD-Anfrage bestätigte.

Gegen K. wird in Wien von der Staatsanwaltschaft jedenfalls weiter unter anderem wegen "versuchter Erpressung" oder "Beitragstäterschaft zum Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten" ermittelt. Er soll etwa, so der Vorwurf der Behörden, Anfang Juni in einer Wiener Anwaltskanzlei als Bekannter von Detektiv H. das Ehepaar Heinz-Christian und Philippa Strache getroffen haben: "Das Ziel war, dass diese Leute das gesamte Video (...) kaufen wollen. Es kam aber kein Angebot für das Video", gab K. vor den Ermittlern zu Protokoll. Straches Anwälte dementierten diesen Sachverhalt und gaben an, dass weder Strache oder andere Teilnehmer des Gesprächs "ihr Interesse an einem Ankauf des Videos bekundet haben".

Anklage in Salzburg erhoben

Die Ermittlungen gegen K. und dessen ebenfalls wegen Verstößen nach dem Suchtmittelgesetz beschuldigte Bekannte wurden hingegen ausgeschieden. Am 10. März 2020 wurde in Salzburg Anklage erhoben. So sollen beide im Zeitraum Oktober bis November 2019 Kokain erworben und besessen haben. Die Ware wurde laut Anklageschrift im Kellerabteil der Frau gebunkert, gestreckt und für den Verkauf vorbereitet. Es soll sich um 133,7 Gramm netto gehandelt haben. Zudem wurden knapp zehn Gramm im Fahrzeug von K. gefunden.

Insgesamt wurde laut dem Landesgericht Salzburg der Besitz beziehungsweise der Weiterverkauf von 3,15 Kilogramm Kokain über die Jahre angeklagt. Das ist weit mehr als das 25-Fache der Grenzmenge. Zudem wurden bei der Hausdurchsuchung bei K. Waffen und Munition gefunden, K. hatte keine Waffenbesitzkarte. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Termin steht noch nicht fest, K.s Anwalt Timo Gerersdorfer rechnet aber für Mai oder Juni mit einer Hauptverhandlung. K. drohen ein bis 15 Jahre Haft. Bei der Frau beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre. Zwölf Zeugen wurden bereits beantragt. (David Krutzler, 20.4.2020)