Selbst das Coronavirus hat seine guten Seiten. Zwar sterben infolge der von ihm ausgelösten Pandemie zehntausende Menschen, und durch die staatlich verhängten Maßnahmen wird weltweit die Wirtschaft in die Rezession gestürzt.

Doch für den Artenschutz bietet die Seuche eine Chance: Einer der positiven Effekte der Corona-Pandemie könnte sein, dass China endlich Schritte gegen den Handel mit Wildtieren setzen oder diesen zumindest beschränken will.

Die Infektion dürfte ihren Ursprung auf einem sogenannten "wet market" in der Stadt Wuhan haben. Auf diesen Märkten werden – unter höchst problematischen hygienischen Zuständen – neben Fleisch und Fisch auch lebende Tiere gehandelt.

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Am Huanan Seafood Wholesale Market soll das Coronavirus seinen Ausgang genommen haben.
Foto: AP/Kang

Zoonose

Das chinesische Coronavirus dürfte nach allen bisherigen Erkenntnissen zoonotischen Ursprungs sein, also von Tieren auf den Menschen übergesprungen sein – vermutlich Ende November auf dem Huanan Seafood Wholesale Market in Wuhan, der größten Stadt der zentralchinesischen Provinz Hubei. Als ursprüngliche Träger des Virus werden Fledermäuse und das Schuppentier vermutet, aber auch die Chinesische Bambusratte wurde genannt.

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Hunde auf einem Markt in China.
Foto: Reuters

Schon die Sars-Epidemie von 2002 bis 2004 nahm ihren Ausgang von einem Markt in China, in Foshan in der südlichen Provinz Guangdong. Damals wurde der Larvenroller, eine Schleichkatzenart, als ursprünglicher Träger des Virus verantwortlich gemacht. Das Sars-Virus wurde aber auch bei anderen Tieren wie Marderhunden, Sonnendachsen und Hauskatzen nachgewiesen. Auch in Fledermäusen wurden dem Sars-Virus ähnelnde Viren gefunden.

Entwurf

Im Februar beschloss der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, im Rahmen der Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus den Handel und Verzehr von Wildtieren zu verbieten. Ein vom chinesischen Landwirtschaftsministerium veröffentlichter Entwurf listet nun jene Arten auf, die künftig für die Viehzucht zur Fleisch- und Pelzproduktion zulässig sind. Dazu zählen Nutztiere wie Rinder, Schweine und Hühner ebenso wie "spezielles Vieh" wie Strauße, Rentiere oder Alpakas.

Das Schuppentier gilt als einer der möglichen Überträger des Coronavirus.

Zu den domestizierten und traditionell gezüchteten Tieren gehören Schweine nebst Wildschweinen, Rinder, Zebus, Büffel, Yaks, Schafe, Ziegen, Pferde, Esel, Kamele, Kaninchen, Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Tauben und Wachteln. In der zweiten Kategorie des "speziellen Viehs" finden sich Sikahirsche, Rotwild, Rentiere, Alpakas, Perlhühner, Fasane, Rebhühner, Stockenten und Strauße und zusätzlich explizit nur für die Pelznutzung Nerze, Silberfüchse, Polarfüchse und Marderhunde. Die Einbeziehung letzterer wird von Tierschutzorganisationen kritisiert, da damit im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen nun auch bestimmte Wildtiere auf der Liste des Nutzviehs stehen.

Regionale Gewohnheiten

Mit Sikahirsch, Rotwild und Rentier wird auf regionale traditionelle Gewohnheiten bestimmter Ethnien Rücksicht genommen. Im Gegensatz dazu gilt dies überraschenderweise nicht für Hundefleisch, obwohl dieses in einigen Teilen Chinas auf dem Speiseplan steht. Im Anhang zu der Auflistung der Arten wird explizit zu Hunden Stellung genommen. Diese würden allgemein in der Welt nicht zum Vieh gezählt.

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Das chinesische Gesundheitsministerium zählt Hunde nicht zum Nutzvieh.
Foto: Reuters/Kim

Vielmehr gehörten sie, mit Blick auf den Fortschritt der menschlichen Zivilisation, zu den Begleitern des Menschen. Diese Einschätzung von Hunden als Haustieren statt als Nutzvieh – erstmalig in der Geschichte der Volksrepublik – wird von Tierschützern als Sieg betrachtet.

Hundefleisch trotzdem nicht verboten

Dennoch bedeutet dies nicht, dass der Verkauf und der Konsum von Hundefleisch künftig verboten wäre. Auch ist nicht klar, ob in näherer Zukunft der Handel und das Schlachten von importierten Wildtieren wieder zugelassen werden könnte. Der Konsum von Wildtieren wurde bisher geduldet, solange diese aus zugelassenen Zuchten stammten.

Dennoch ist mit der gesetzlichen Neuordnung für Nutztiere der Verkauf und Konsum von Hundefleisch nicht verboten.
Foto: APA/AFP/Davis

Wildtiere wie Schuppentiere oder Fledermäuse, die schon bisher – wenn auch im Prinzip illegal – auf den Märkten geschlachtet und konsumiert wurden, finden sich nicht auf der Liste des Landwirtschaftsministeriums, da sie ja in der Natur gefangen und nicht gezüchtet werden. Sie fallen unter die Naturschutzgesetze.

Und auch Haustiere wie Hunde und Katzen sind nicht von der Regelung betroffen. Deshalb wären für ein Verbot des Konsums der Haustiere eigene Gesetze notwendig.

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Auch Katzen stehen in manchen Regionen Chinas auf dem Speiseplan.
Foto: AP / Humane Society International

Druck auf die Regierung

Bis 8. Mai kann die chinesische Bevölkerung den Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums kommentieren. Händler, Züchter und Restaurantbesitzer, die vom Verkauf von Wildtieren und Haustieren leben, machen jedenfalls Druck auf die politischen Entscheidungsträger, die Einschränkungen wieder aufzuheben.

Auch die Chinesische Bambusratte findet sich nicht auf der Liste des Ministeriums, obwohl lokale Behörden in Südchina deren Zucht für die Fleischproduktion fördern. Schließlich bringen die Ratten den Züchtern weitaus höhere Gewinne als beispielsweise Hühner. Alleine in der Autonomen Region Guangxi leben hunderttausend Menschen von der Rattenzucht. Diese hoffen nun, dass die bis zu fünf Kilogramm schweren Ratten in die Liste des Landwirtschaftsministeriums aufgenommen werden. (Michael Vosatka, 22.4.2020)