Gastrobetriebe bleiben bis Mitte Mai zu, Unternehmern fehlt jedoch jetzt das Geld.

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Seit rund fünf Wochen stehen große Teile der heimischen Wirtschaft still. Für tausende Betriebe hat der Shutdown zu einem teils kompletten Einkommensverlust geführt, der von der Regierung eingerichtete Hilfsfonds ist für viele nicht mehr als ein Trostpflaster. Zahlreiche Telefonate und Mails quer durch die Branchen zeigen: Der Härtefallfonds deckt für viele Betriebe bei weitem nicht die laufenden Ausgaben, Überbrückungskredite wurden noch nicht ausgezahlt, und auch beim Thema Kurzarbeit fehlt Klarheit – und Geld.

Der Shutdown sei eine "enorme finanzielle Belastungsprobe", erzählt etwa Gastronomin Simone R. Bis zu 90 Prozent ihres Umsatzes seien seit Beginn der Corona-Krise weggebrochen, Hilfe hätte sie bisher kaum erhalten – bis auf tausend Euro aus dem Härtefallfonds.

Auch in der zweiten Phase des Fonds für Kleinunternehmer hat R. Unterstützung angesucht. Doch selbst wenn ihr Unternehmen die volle Fördersumme erhält, wären das insgesamt 6.000 Euro über vier Monate, mit denen sie ihre laufenden Kosten bestreiten soll. Denn jener Tausender, der bereits ausbezahlt wurde, wird in der zweiten Phase miteinberechnet.

Kritik an Härtefallfonds hält an

Nicht nur dieses Detail, sondern auch die Auslegung der Richtlinien sorgt für Kritik. So gilt bisher, dass der Verdienstentgang im Bezugszeitraum – der erste dauerte von 16. März bis 15. April – für die Berechnung der Unterstützung herangezogen wird. Gerade in Saisonbetrieben sei das fragwürdig, meint der Gerichtssachverständige Karl Auer. "Bei allen Unternehmungen, welche nicht eine halbwegs gleichmäßige Auslastung über das Jahr haben, ist die große Gefahr jene, dass in den schlechten Monaten die in den guten Monaten erzielten positiveren Ergebnisse, wieder aufgefressen werden." Zudem hält es der Wirtschaftsrechtsexperte für fraglich, ob die kleinste Position – der steuerliche Gewinn – als Grundlage für die Berechnung herangezogen werden sollte.

Der Härtefallfonds könnte womöglich zu kurz und zu niedrig ausfallen, warnt Wifo-Chef Christoph Badelt.
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Auch Wifo-Chef Christoph Badelt sprach am Donnerstag bei einer Pressekonferenz davon, dass Zahlungen aus dem Härtefallfonds "womöglich zu kurz und zu niedrig ausfallen" könnten. "Ich glaube nicht, dass beispielsweise ein freiberuflicher Physiotherapeut mit 2.000 Euro seine Kosten decken und davon auch noch leben kann." Der Wirtschaftsforscher warnte davor, dass vor allem bei Einpersonenunternehmen noch größere Schwierigkeiten auftauchen könnten – vor allem, wenn diese im Veranstaltungsbereich tätig sind, der noch länger nicht anlaufen wird.

Betrachtungszeitraum dürfte verlängert werden

Zumindest bei dem Betrachtungszeitraum der Rechnungseingänge will die Regierung offenbar Lockerungen einführen. Dieser dürfte "wahrscheinlich flexibler" werden, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Demnach könnte der Zeitraum auf Juli und August ausgeweitet werden. Fix ist das allerdings noch nicht.

Neben dem Härtefallfonds bereitet auch die Kurzarbeit Unternehmern weiter Kopfzerbrechen. Auch R. hat ihre Mitarbeiter gleich in der ersten Woche des Shutdowns zur Kurzarbeit angemeldet. Zuerst wurde der Gastronomin erklärt, sie könne für ihre Lokale in Wien und Niederösterreich einen gesammelten Antrag auf Kurzarbeit stellen. Nachdem sie zwei Anträge eingereicht hatte, wurde ihr wiederum mitgeteilt, dass ein Formular ausgereicht hätte. "Man fühlt sich sehr alleingelassen", meint R., die weiter auf den AMS-Bescheid wartet.

Schlechter Informationsfluss

Kritik übt die Gastronomin vor allem am schlechten Informationsfluss seitens der Regierung. "Es gibt Pressekonferenzen, aber keine klaren Ansagen, ständig wechselnde Informationen und Aufschiebungen." Mitte Mai darf R. ihre Lokale wieder öffnen, wie sich das mit Mitarbeitern in Kurzarbeit und fehlender Kundschaft ausgehen soll, sei einstweilen noch "Zukunftsmusik".

Trotz gegenteiliger Bekundungen nicht aus der Welt sind die Probleme mit den Banken. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen die Kreditinstitute Teile der Gelder aus dem Härtefallfonds einbehalten. Gängig ist der Einzug von 300 Euro aus der ersten Tranche von 1.000 Euro, wie mehrere Unternehmen berichten. Und da wäre noch die Frage der Kreditvergabe. Um sie flottzubekommen, übernimmt der Staat bei kleineren Krediten 100 Prozent Haftung. Doch selbst in solchen Fällen gibt es Banken, die zusätzliche Sicherheiten verlangen. Die burgenländische Hausbank einer Therme forderte unter anderem eine private Bürgschaft und eine Nachrangerklärung. (Nora Laufer, 24.4.2020)