Auch Tschechien geht den Weg der schrittweisen Öffnung, angespornt durch ein Gerichsurteil.

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Prag – Die tschechische Regierung hat die Ausgangsbeschränkungen für ihre Bürger aufgehoben. Aufgehoben wird damit auch das Ausreiseverbot für tschechische Bürger.

Wie Gesundheitsminister Adam Vojtěch am Donnerstagabend erklärte, folge man damit einer Verbesserung der Situation bei den Infektionen. Tatsächlich hatte zuvor ein Gericht in Prag einen Großteil der Corona-Maßnahmen der Regierung für rechtswidrig erklärt. Die Lockerungen gelten ab Freitag, sagte Vojtěch.

Seit dem 16. März durften die Tschechen nur zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt oder auf Spaziergänge in Grünanlagen gehen. Damit sollte die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus eingedämmt werden.

Hätte Notstandsgesetze gebraucht

Ein Gericht in Prag hatte die Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung sowie die Schließung des Einzelhandels am Donnerstag für rechtswidrig erklärt. Die Maßnahmen hätten als Notstandsgesetze verabschiedet werden müssen, nicht als außerordentliche Verordnungen des Gesundheitsministeriums, entschieden die Richter.

Die Regierung von Ministerpräsident Andrej Babiš hätte bis Montag Zeit gehabt, dies nachzuholen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Entscheidung, die landesweit gilt, werde erst dann rechtskräftig, so die Richter.

Versammlungen von bis zu zehn Personen erlaubt

Ein einzelnes Ministerium verfüge nicht über die Kompetenz, Entscheidungen dieser Reichweite zu treffen, argumentierten die Richter. Selbst in der aktuellen Situation müssten die Regeln des Rechtsstaats eingehalten werden. Geklagt hatte ein Anwalt und Spezialist für Gesundheitsrecht, der die Verordnungen als willkürlich, chaotisch und schlecht begründet kritisierte.

"Wir respektieren dieses Urteil", sagte Vojtěch. Die Regierung kündigte zudem an, es ab Freitag bis zu zehn Personen zu erlauben, sich öffentlich zu treffen – statt wie bisher zwei –, und ab Montag sollen die Universitäten wieder geöffnet werden.

Berufspendler dürfen Land verlassen

Das Kabinett beschloss zudem Erleichterungen für tschechische Berufspendler, die in Deutschland oder Österreich arbeiten. Sie dürfen nun täglich die Grenze überqueren, wenn sie alle 14 Tage einen neuen, aktuellen Test auf das Coronavirus vorlegen können.

Das Land hob auch ein Verbot nicht notwendiger Bewegungen und Reisen ins Ausland auf. Nach der Rückkehr aus dem Ausland müssen die Reisenden einen negativen Test auf das Coronavirus vorlegen oder in eine 14-tägige Quarantäne.

Das tschechische Innenministerium sagte, es wolle auch das Einreiseverbot für Ausländer etwas lockern, um Universitätsstudenten und Geschäftsreisende aus der EU unter Auflagen einreisen zu lassen. (APA, Reuters, 24.4.2020)