Die SPÖ befürchtet, dass mit den vorgesehenen Gesetzesänderungen Personen von Veranstaltungen ausgeschlossen werden können, die keine Tracking-Apps installieren.

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Wien – Am Donnerstag hat die Bundesregierung im Nationalrat einen Abänderungsantrag betreffend das Epidemiegesetz eingebracht, der bei der Opposition auf viel Kritik stieß. Das Gesetz sieht – bis Ende 2021 befristet – "Screeningprogramme" zur Ermittlung von Regionen, die besonders von Covid-19 betroffen sind, vor. Es erlaubt aber auch den Ausschluss "bestimmter Personengruppen" von Veranstaltungen. SPÖ und Neos befürchten, dass damit Personen gemeint sind, die keine Tracking-Apps installieren.

SPÖ, FPÖ und Neos forderten im Gesundheitsausschuss die Einhaltung der Begutachtungsfrist für die Änderung. Dies lehnte die Regierung einmal mehr unter Hinweis auf gebotene Eile ab und schickte das Gesetz mir ihrer Mehrheit ins Plenum, wo am kommenden Dienstag das 16. Covid-19-Gesetz beschlossen werden soll.

Kritik an Datenbank

Die Regierungsparteien begründeten den Schritt damit, dass man schnell handeln müsse. Man brauche diese Screenings, um etwa die Situation in Seniorenheimen zu überprüfen. Außerdem sei die Teilnahme freiwillig und die Rechtsgrundlage bis Ende 2021 befristet. Bis dahin kann Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Screeningprogramme "zur Feststellung von besonders betroffenen Gebieten oder Einrichtungen" durchführen lassen. Auch bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Berufsgruppen können untersucht werden.

Die Teilnahme setzt aber eine Einwilligung voraus, wie im Gesetz festgehalten wird – ist also freiwillig. Die Ergebnisse werden bis Ende 2021 befristet in einer Datenbank gespeichert ("Screeningregister"). Die Opposition sah auch die Tatsache kritisch, dass Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern beim Screening gesammelt und Quarantäne-Bescheide telefonisch ausgestellt werden sollen.

Grüne beschwichtigen

Am Freitag wies ein Sprecher von Anschober die Kritik zurück. Er argumentierte, dass es die derzeitige Formulierung im Epidemiegesetz nur erlaubt, Veranstaltungen komplett zu untersagen. Künftig soll es auch die Möglichkeit geben, sie unter Auflagen zuzulassen: "Die Regelung dient dazu, mehr Freiheiten zu schaffen, als das bisher möglich ist."

Die grüne Klubchefin Sigrid Maurer verteidigte das Vorgehen ihrer Partei auf Twitter.

"In keiner Weise ist damit die verpflichtende Verwendung einer App oder der Ausschluss von Risikogruppen gemeint", betonte das Ministerium. Vielmehr gehe es darum, zu Veranstaltungen beispielsweise nur Vereinsmitglieder oder Sportler zuzulassen. Auch die grüne Klubchefin Sigrid Maurer verwies darauf, dass es die neue Rechtslage erlauben würde, zum Beispiel Sportler ins Stadion zu lassen, aber kein Publikum. Offen ist, ob es eine entsprechende Klarstellung im Gesetz geben wird. Dies wird laut Maurer nun geprüft.

Einstimmigkeit bei Blutabnahme durch Sanitäter

Ein Gesetz – das 13. zum Thema Covid – wurde im Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen, nämlich dass auch Sanitäter Blutabnahmen zur Bestimmung von Sars-CoV-2-Antikörpern durchführen können sollen, und das bis 31. März 2021.

Abgelehnt wurden Anträge zum Hochfahren des Gesundheitssystems (SPÖ), zur Obduktion von Corona-Todesfällen (FPÖ) und zur Einrichtung einer Elga-EU-Schnittstelle (Neos). Fünf weitere oppositionelle Entschließungsbegehren wurden vertagt. (APA, 24.4.2020)