Die aktuelle Beitragskampagne der GIS.

Foto: GIS/Screenshot

So viele Arbeitslose wie noch nie wegen der Corona-Krise bedeuten auch: Befreiungen von den GIS-Gebühren in großer Zahl. Als Krisenszenarien kursieren im ORF derzeit nach unbestätigten STANDARD-Infos zwischen 30 und 70 Millionen Euro Einnahmenausfall 2020 wegen sinkender Werbeerlöse und deutlich steigender Befreiungen von den Rundfunkgebühren.

Thema Montag im Finanzausschuss

Der ORF finanziert sich zu rund zwei Dritteln aus Rundfunkgebühren, die etwa 640 Millionen Euro einbringen. Werbung macht bisher rund 240 Millionen Euro pro Jahr aus. DER STANDARD ersuchte den ORF um eine Stellungnahme über die bisher absehbaren Ausfälle. Die Szenarien für den ORF dürften Montag den Finanzausschuss des ORF-Stiftungsrats beschäftigen, der via Skype tagt. Die März-Sitzung des obersten ORF-Organs fiel Corona-bedingt aus. Im Juni ist die nächste reguläre Sitzung angesetzt.

"Erheblicher Anstieg" der GIS-Befreiungen

562.522 Menschen ohne Arbeit (inklusive Schulungen) meldete das AMS schon für März, ein historischer Höchststand der Zweiten Republik.

Wie viele Befreiungsanträge gestellt beziehungsweise schon erledigt sind und wie viele Einnahmen damit ausfallen, darauf will sich GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter am Freitag auf STANDARD-Anfrage nicht festlegen. Die Situation sei im Moment "sehr volatil", erklärt Kräuter.

Der GIS-Manager rechnet mit einem "erheblichen Anstieg" der Befreiungen. Mit Ende Februar 2020 gab es laut Kräuter 39.467 Befreiungen aufgrund von Arbeitslosigkeit. "Derzeit merken wir, dass die Anzahl der Anträge auf Gebührenbefreiung stark zunimmt. Wenn wir die Anzahl der derzeit aufgrund von Arbeitslosigkeit gestellten und genehmigten Befreiungen in Bezug zu den erwarteten Arbeitslosenzahlen, die derzeit von den Wirtschaftsforschern prognostiziert werden, stellen, ist von einem erheblichen Anstieg der neu zu erwartenden GIS-Befreiungen aufgrund von Arbeitslosigkeit zu rechnen."

Wie funktioniert die Befreiung? Auf der GIS-Homepage gibt es einen "Befreiungsrechner", mit dem etwa arbeitslose Antragsteller vor dem Einreichen feststellen können, ob ihr Haushaltseinkommen unter den dafür vom Fernmeldegesetz festgelegten Höchstgrenzen liegt. (fid, 24.4.2020)