Die Verpflichtung, Photovoltaikanlagen zu installieren, wird künftig auch für Wohngebäude gelten.

Foto: Wien Energie

Die rot-grüne Wiener Stadtregierung bringt die nächste Bauordnungsnovelle auf Schiene. Sie sieht insbesondere vor, dass Solaranlagen künftig auch auf Wohnbauten verpflichtend installiert werden müssen. Auf Gewerbeimmobilien ist das schon seit 2014 der Fall.

Novelle in Begutachtung

Mit der anstehenden Novelle, die nun in Begutachtung geschickt wird, wird diese Verpflichtung auch auf Bildungsbauten und Wohngebäude ausgeweitet, informierten Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) und der grüne Planungssprecher Peter Kraus in einer gemeinsamen Aussendung vom Montag. "Die Höhe der Verpflichtung ist für den Wohnbau so bemessen, dass der produzierte Strom unmittelbar im Haus verbraucht werden kann, zum Beispiel in den allgemeinen Hausteilen", wurde in der Aussendung erklärt.

Konkret soll für Wohnbauten künftig laut Entwurf gelten: Eine PV-Anlage mit einer Mindestleistung von "1 kWp (Kilowatt Peak) pro charakteristischer Länge des Gebäudes und für je 300 m² konditionierter Bruttogrundfläche" ist Pflicht (bei Gewerbebauten ist mindestens 1 kWp für je 100 m² Bruttogrundfläche vorgeschrieben). Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Kleingartenhäuser sind von der Verpflichtung ausgenommen.

Wohnbauten von Ersatzverpflichtung ausgenommen

Sollte es "in Einzelfällen", wie es in der Aussendung heißt, bei einem Neubau aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, eine Solaranlage zu errichten, muss der Bauwerber Ersatzflächen anbieten, um der Verpflichtung nachkommen zu können. Wohnbauten sind hier allerdings ausgenommen.

Dank Förderanreizen hofft man im Rathaus allerdings, dass viele Bauwerber nicht nur die Mindestvorgaben einhalten, sondern – soweit sinnvoll – gleich größere Anlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in Strom installieren werden.

Elektronische Verfahren

Mit der Änderung der Wiener Bauordnung will die Stadt auch einen Schritt in Richtung Digitalisierung setzen. So werde mit der Novelle eine Rechtsgrundlage geschaffen, um in Zukunft alle Behördenschritte wie die Erstattung der Bauanzeige, das Ansuchen um Baubewilligung, die Anzeige des Baubeginns oder die Meldung der Fertigstellung elektronisch abzuwickeln, hieß es. Die Behörde habe jedoch die Möglichkeit, im elektronischen Bewilligungsverfahren die Vorlage einer Ausfertigung der Baupläne zu verlangen, wenn dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich sei.

Erweitert werden sollen mit der Novelle auch die Ziele, die bei der Festsetzung und Änderung von Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen zu berücksichtigen sind – etwa um Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, um Regenwassermanagement oder um den verstärkten Einsatz von Kreislaufwirtschaft. Außerdem wird der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung um eine Expertin beziehungsweise einen Experten auf dem Gebiet Klimaschutz beziehungsweise Energiewesen erweitert, so Gaál und Kraus. (red, APA, 27.4.2020)