
Wer Nicht-Mitbewohner im Auto mitnimmt, soll einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen – und einen Meter Abstand im Fahrzeug halten. So sieht es ein Verordnungsentwurf des Ministeriums von Freitagabend vor.
Im Gesundheitsministerium ist man sehr unglücklich darüber, dass ein Rohentwurf der neuen Corona-Verordnung beim STANDARD gelandet ist. Ab 1. Mai soll der Text, der weitere Lockerungen vorsieht, gelten. Er befinde sich aber noch in Bearbeitung, heißt es aus dem Büro von Minister Rudolf Anschober (Grüne), deswegen kommentiere man den Entwurf nicht.
Die wichtigsten Inhalte in einer Fassung vom vergangenen Freitag – dabei handelt es sich also nur um einen Zwischenstand, vorbehaltlich aller möglichen Änderungen.
- Ausgangsbeschränkungen: Die formale Erleichterung für all jene, denen die Decke auf den Kopf zu fallen droht, kommt ab 1. Mai. Dann sollen die Ausgangsbeschränkungen gelockert werden. So wird es laut Regierungsplan kein generelles Verbot mehr geben rauszugehen. Dafür braucht man dann keinen Grund mehr – bisher waren das einkaufen, anderen helfen, der Arbeitsweg oder frische Luft schnappen. De facto ist aktuell also ohnehin allen erlaubt, die Wohnung zu verlassen – nun soll das formale Verbot mit Ausnahmen durch eine allgemeine Erlaubnis mit Einschränkungen ersetzt werden. Weiterhin muss im Freien ein Meter Abstand zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, gehalten werden. Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen und in Öffis muss zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Veranstaltungen: Öffentliche, allgemein zugängliche Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen sind laut dem Entwurf weiterhin untersagt. Das gilt allerdings nicht für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Für Veranstaltungen zur Religionsausübung muss, so der Rohentwurf, pro Person eine Fläche von 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Keine Regelung gibt es für private Veranstaltungen.
- Arbeitsplatz: Weiterhin gilt: Wer von zu Hause aus arbeiten kann, soll das tun – wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dafür sind. Genauso ist dieses Einvernehmen notwendig, um Mitarbeiter zum Tragen von Masken zu verpflichten. Im Job muss ein Abstand von einem Meter zwischen Personen eingehalten werden.
- Fahrgemeinschaften: Es soll wie bisher nur dann erlaubt sein, mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, eine Fahrgemeinschaft zu bilden, wenn alle Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und den Abstand von einem Meter zueinander einhalten. Diese Regelung gilt auch für Taxis und ähnliche Fahrtendienste.
- Gastronomie: Das Betreten von Gaststätten bleibt, so der Entwurf, vorerst grundsätzlich verboten – ausgenommen davon sind etwa Betriebe in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Betriebskantinen. Restaurants bleiben das Anbieten eines Lieferdienstes und die Abholmöglichkeit erlaubt.
- Schulähnliche Betriebe: Maturaschulen, Fahrschulen, Musikschulen sowie Ausbildungseinrichtungen für Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe dürfen öffnen. Alle anderen "schulähnlichen Betriebe" – etwa Volkshochschulen – müssen geschlossen bleiben, so der Plan.
- Weiterhin geschlossen bleiben Museen, Bibliotheken, Sport- und Freizeitbetriebe und Räume für Theater- und Musikproben. (Sebastian Fellner, Oona Kroisleitner, 27.4.2020)