Das Verfahren gegen den Flugzeughersteller Airbus in der Causa Eurofighter wurde von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt.

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Ein gewichtiger Strang im Eurofighter-Verfahren ist vorerst "derschlagen" worden. Das Straflandesgericht Wien entschied nach einer Beschwerde des Flugzeugherstellers Airbus, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht mehr bezüglich der "Doskozil-Anzeige" ermitteln darf.

Der einstige Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ), mittlerweile zum burgenländischen Landeshauptmann avanciert, war im Februar 2017 gegen den Eurofighter-Nachfolgekonzern vorgegangen. Er warf dem Unternehmen vor, beim Kaufpreis der Eurofighter bereits fragwürdige Geldflüsse eingepreist zu haben, außerdem soll Airbus die Republik bezüglich der Lieferfähigkeit der angebotenen Eurofighter-Tranche getäuscht haben. Der Republik, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hat, soll so ein Schaden in der Höhe von 183,4 Millionen Euro enstanden sein. Airbus weist die Vorwürfe von sich. Das Unternehmen hatte gegenüber der US-Justiz eingeräumt, aus dem von der Republik Österreich bezahlten Kaufpreis "politische Zuwendungen"_finanziert zu haben.

Die Einstellung durch das Straflandesgericht, von der am Montag zuerst Die Presse berichtet hat, kommt nicht ganz überraschend. Wie der STANDARD schon im Februar erfuhr, war die WKStA selbst nicht sehr optimistisch, hier eine Anklage zusammenzubringen. Die Betrugsabsicht beim Kaufpreis sei kaum nachzuweisen, befürchteten die Korruptionsjäger. Ein Gutachten bescheinigte das auch bei der Täuschungsabsicht rund um die Lieferbarkeit der Kampfflieger.

Peschorn will Beschwerde einlegen

Das letzte Wort ist in der Causa allerdings nicht nicht gesprochen, die Republik wird den Beschluss des Straflandesgerichts bekämpfen. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) nahm den Schritt "zur Kenntnis". Wolfgang Peschorn, der die Republik im Verfahren als Leiter der Finanzprokuratur vertritt, will das Oberlandesgericht Wien entscheiden lassen.

"Die Republik Österreich wird als Privatbeteiligte von ihrem Recht Gebrauch machen und den Einstellungsbeschluss mit Beschwerde bekämpfen. Ich gehe davon aus, dass der Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien einer sorgfältigen richterlichen Überprüfung durch das Oberlandesgericht Wien nicht standhalten wird", so Peschorn.

Von den Vorgängen unberührt ist das "Stammverfahren", in dem bereits seit einem guten Jahrzehnt ermittelt wird. (red, 27.4.2020)