Die Aufregung war groß, als die Auflagen der Troika in Griechenland zum Ausverkauf von Infrastruktur führten. Der chinesische Hafenkonzern Cosco bot schlicht mehr für den Hafen von Piräus als Europas Interessenten.

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Wien – Die EU-Kommission warnt inzwischen in regelmäßigen Abständen: Die Mitgliedsstaaten mögen ihre kritische Infrastruktur und Technologieunternehmen angesichts der Corona-Krise vor dem "Ausverkauf" schützen. Gemeint sind Direktinvestitionen aus Drittstaaten wie China oder den USA in Unternehmen, die in Bereichen wie Gesundheit, Nahrungsmittel oder Energieversorgung tätig sind. Zahlungskräftige Unternehmen von außerhalb des EU-Binnenmarkts könnten nach geschwächten europäischen Unternehmen greifen, so die Befürchtung.

Die Vorkehrungen gegen einen Ausverkauf laufen auch in Österreich auf Hochtouren. Wie viel Biss die sohin geschaffene Investitionskontrolle letztlich haben wird, bleibt abzuwarten. Denn Österreich will an der 2011 im Außenwirtschaftsgesetz festgelegten Schwelle von 25 Prozent in den Bereichen Sicherheit und öffentliche Ordnung offenbar grundsätzlich festhalten. Erst bei Überschreiten von 25 Prozent sei eine Prüfung der geplanten Beteiligung einzuleiten. Das erschließt sich aus einer Punktation des Wirtschaftsministeriums, die dem STANDARD vorliegt.

Zehn Prozent nur für manche

Wiewohl der Entwurf für das Investitionskontrollgesetz noch nicht vorliegt, weil die Abstimmung innerhalb der Koalitionsparteien noch nicht abgeschlossen ist: Eine Absenkung der relevanten Schwelle für die Genehmigungspflicht auf zehn Prozent nach deutschem Vorbild ist lediglich "im Bereich besonders sensibler Infrastrukturen" vorgesehen. Welche Wirtschaftszweige als besonders sensibel erachtet werden, erschließt sich aus dem Papier nicht. Allerdings hat Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) bereits ventiliert, "Schlüsselindustrien" besser schützen zu wollen, konkret Medien, Datenverarbeitung und -speicherung, künstliche Intelligenz, Robotik, Nahrungs- oder Arzneimittelsicherheit und "alles, was mit Forschung und Entwicklung zu tun hat".

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EU und Währungsfonds drängten Athen nach der Finanzkrise zu Privatisierungen, Ausverkauf war erst ein Thema, als China zum großen Investor aufstieg und nicht nur den griechischen Hafen Piräus übernahm.
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Gemessen an der EU-Verordnung FDI-Screening zur Investitionskontrolle aus dem Vorjahr, die im Herbst in nationales Recht übergeht, scheint Österreich eher defensiv. Denn die FDI-Verordnung lässt den Mitgliedsstaaten viel Spielraum weit über "Bedrohungen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung" hinaus: Wasserversorgung, Verkehr, Kommunikation und dazugehörige Datenverarbeitung, Freiheit und Pluralität der Medien, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Wahl- oder Finanzinfrastrukturen sowie Nahrungsmittelsicherheit oder für die Versorgungssicherheit wichtiger Grundstücke und Immobilien können geschützt werden.

Gegen Briefkastenfirmen

Insbesondere Umgehungskonstruktionen wie Briefkastenfirmen mit Sitz in der EU oder der Schweiz sollten hinterfragt werden, empfiehlt die WU-Professorin für Öffentliches Recht, Umweltrecht, Public und Urban Governance, Verena Madner. Finanzvehikel und Syndikate dienten oft als Einfallstor für Drittstaateninvestoren, deshalb sollte aktiv geprüft und die Prüfschwelle gesenkt werden. Madner hat mit Stefan Mayr (ebenfalls WU) eine Studie zum Thema "Rechtliche Probleme von außenwirtschaftlichen Schutzmechanismen zur Investitionskontrolle" erarbeitet.

Die Arbeiterkammer, von der diese Studie im Vorjahr beauftragt wurde, pocht auf einen möglichst weiten Rahmen für die Investitionskontrolle, der auch Daseinsvorsorge und kritische Infrastruktur umfasst. Die Prüfdichte sollte möglichst hoch sein und der Schwellenwert möglichst niedrig. Insbesondere steuerschonende Konstruktionen sollten als Legitimation für Umgehungsvehikel genau hinterfragt werden, fordert AK-Experte Oliver Prausmüller.

Zahnlos gegen Mexiko

Wie zahnlos das derzeit zur Investitionskontrolle verwendete Außenwirtschaftsgesetz mit seiner starren 25-Prozent-Schwelle ist, zeigte sich nicht zuletzt beim Einstieg von America Movil (Amov) bei der Telekom Austria. Amov erwarb ihren Anteil an der Telekom nicht direkt, sondern über eine niederländische Holding und war somit als EU-Investor im sicheren Hafen. Denn gemäß Außenwirtschaftsgesetz wird erst ab 25 Prozent geprüft, was das sogenannte "Anschleichen" erleichtert. Kauft ein Investor in einem ersten Schritt 23 Prozent, wird derzeit nicht geprüft – auch wenn der Investor das Unternehmen dadurch defacto kontrolliert. Erwirbt er in einem zweiten Schritt weitere drei Prozent, bedürfen nur die letzten drei Prozent einer Genehmigung.

Auch Daseinsvorsorge

Im Wirtschaftsministerium sieht man den neuen Rahmen als maximal flexibel. Die "öffentliche Ordnung" umfasse auch de Daseinsvorsorge. Außerdem könne ein Erwerb, ja sogar die Bildung eines Syndikatsvertrags zur Erreichung eines beherrschenden Einflusses nichtig werden, wenn der Drittstaatsinvestor einen Genehmigungsantrag nicht stelle oder unter falschen Voraussetzungen zukaufe – und zwar spätestens bei Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages. (Luise Ungerboeck, 28.4.2020)