Für die Freizeitgestaltung gibt es auch im Mai noch Einschränkungen. Die Bestimmungen zum Tragen von Schutzmasken bleiben etwa aufrecht.

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Die Regierung hat am Dienstag das Auslaufen der Ausgangsbeschränkungen ab 1. Mai angekündigt. Die zentrale Einschränkung, wonach in der Öffentlichkeit ein Meter Abstand zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, gehalten werden muss, bleibt allerdings bestehen, kündigte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Pressekonferenz an. Außerdem sollen sich nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum versammeln.

Sachlicher Hintergrund der Lockerung ist laut Anschober ein Rückgang der Infektionszahlen. So sei die Reproduktionszahl zuletzt erstmals unter 0,6 gelegen (nämlich bei 0,59). Die Zahlen würden sich konstant halten. "Der ganz große Blumenstrauß geht an die Bevölkerung, die das ermöglicht hat", so Anschober. Aber es komme weiterhin auf jeden Einzelnen an: "Es ist leider noch nicht vorbei." Die Maßnahmen werden demnach evaluiert: "Wir können jederzeit Stopp sagen."

Veranstaltungen bis zehn Personen erlaubt

Wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ergänzte, werden künftig Veranstaltungen mit bis zehn Personen möglich sein, bei Begräbnissen können bis zu 30 Personen anwesend sein. Dies soll vorerst bis Ende Juni gelten.

Die Zehn-Personen-Grenze gilt übrigens nicht für Demonstrationen. Hier ist eine eigene Rechtsgrundlage geplant, die am Dienstag im Nationalrat beschlossen werden soll.

Vier Erwachsene plus Kinder pro Tisch in Lokalen erlaubt

Restaurants dürfen, wie bereits angekündigt, ab 15. Mai wieder aufsperren. Für die Gastronomie gilt künftig, dass zwischen den Tischen der Ein-Meter-Abstand eingehalten werden muss. Pro Tisch dürfen maximal vier Erwachsene plus die zugehörigen Kinder Platz nehmen. Die Abstandsregel gilt für die Gäste am Tisch nicht, das Personal, das mit Gästen in Kontakt kommt, muss Masken tragen.

Vor dem Besuch eines Lokals soll ein Tisch reserviert werden, freie Sitzwahl soll nicht möglich sein. Die Öffnungszeiten für die Gastronomie bleiben, wie zuletzt angekündigt, bei 6 bis 23 Uhr. Weitere Empfehlungen für Gastronomie und Hotellerie sollen bis zur Öffnung ausgearbeitet werden.

Hotels und Freizeitanlagen dürfen ab 29. Mai öffnen

Hotels sollen laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ab 29. Mai wieder öffnen. Konkret sind Beherbergungsbetriebe, Sehenswürdigkeiten, Freizeiteinrichtungen und sonstige Freizeitanlagen betroffen. Das soll auch den Bäder- und Wellnessbereich umfassen. Outdoor-Tierparks können schon am 15. Mai wieder öffnen, unter Einhaltung des Ein-Meter-Abstands.

Als Voraussetzung für die Öffnung der Bäder sollen im Vorfeld Risiken abgeklärt werden. Dazu gehören auch Untersuchungen, ob über und durch das Wasser eine Übertragung des Sars-CoV-2-Virus möglich ist.

Es gebe eine "große Sehnsucht" bei Bevölkerung und Unternehmen, "dass wir wieder zurückkommen zu einem durchwegs normalen Leben", sagte Köstinger. Die nun angekündigten Lockerungsschritte werde man im Abstand von zwei Wochen evaluieren. Der Fahrplan gebe den Unternehmen aber Planungssicherheit: "Die Betriebe können sich jetzt auf die Öffnung vorbereiten."

Schutzmasken bei Demos und im touristischen Indoorbereich

Auch der Mund-Nasen-Schutz ist weiterhin "ein wichtiger Bestandteil der Strategie", verkündete Anschober. Eine Ausweitung der Tragepflicht auf den gesamten öffentlichen Raum sei zwar nicht vorgesehen. Bei Sehenswürdigkeiten und touristischen Betrieben muss im Indoorbereich nach den Plänen der Regierung sehr wohl ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch in den Vorschriften für die Abhaltung von Demonstrationen wird das Tragen von Masken gefordert. (APA, red, 28.4.2020)