Valcke war die rechte Hand von Sepp Blatter.

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Bellinzona – Das Schweizer Strafverfahren gegen den hochrangigen Fußball-Funktionär Nasser Al-Khelaifi sowie den früheren FIFA-Generalsekretär Jerome Valcke soll im September beginnen. Wie aus dem Terminplan des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hervorgeht, sind zunächst acht Prozesstage (14. bis 25. September 2020) anberaumt.

Beide sind im Zusammenhang mit der Vergabe von Medienrechten an Weltmeisterschaften angeklagt worden. Al-Khelaifi weist die Vorwürfe zurück. Die Nachrichtenagentur AP zitiert aus einer Stellungnahme seiner Anwälte, wonach zudem Strafanzeige im Namen des Katarers gestellt worden sei, da vertrauliche Informationen aus dem Fall durchgesickert seien. "Eine strafrechtliche Untersuchung wegen des Verdachts der Verletzung von offizieller Verschwiegenheit ist eröffnet worden", hieß es demnach.

Zudem versuchten Al-Khelaifis Anwälte erneut zu erreichen, dass die Strafverfolger wegen Befangenheit vom Fall abgezogen werden. Die Unparteilichkeit, der Anstand und Glaubwürdigkeit der Schweizer Büros des Generalbundesanwalts seien sehr infrage gestellt worden, zitierte AP die Seite Al-Khelaifis.

"Passive Bestechung"

Valcke (59), der im September 2015 von seinen Aufgaben beim Weltverband entbunden worden war, war im Februar von der Bundesanwaltschaft "passive Bestechung", "mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung" sowie "Urkundenfälschung" vorgeworfen worden. Al-Khelaifi (46), Boss des französischen Spitzenclubs Paris Saint-Germain und Chef der katarischen Sendergruppe beIN, sowie ein dritter Beschuldigter sollen Valcke zur ungetreuen Geschäftsbesorgung angestiftet haben. Dem namentlich nicht genannten Dritten wird zudem "aktive Bestechung" vorgeworfen.

"Aus den Ermittlungen hat sich ergeben, dass Valcke von beiden Mitbeschuldigten nicht gebührende Vorteile erhalten hat", hatte die Behörde mitgeteilt. Al-Khelaifi, seit 2019 auch Mitglied im UEFA-Exekutivkomitee, habe dem Franzosen, der einst dem früheren FIFA-Präsidenten Joseph S. Blatter (83) zur Seite stand, das alleinige Nutzungsrecht an einer Luxusvilla auf Sardinien überlassen.

(APA, 28.4.2020)