Ab Mitte Mai finden wieder Schulungen statt.

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Wien – Die Notstandshilfe wird schon rückwirkend mit Mitte März – und nicht wie ursprünglich geplant ab Mai – auf die Höhe des Arbeitslosengelds aufgestockt. Auf einen entsprechenden Drei-Parteien-Antrag hat sich die Koalition mit der SPÖ verständigt, berichtete VP-Klubchef August Wöginger bei der dazugehörigen Debatte im Nationalrat.

Konkret wird rückwirkend von 16. März bis 30. September die Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengelds gehoben. Per Verordnung kann Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) den Zeitraum bis Jahresende verlängern, sollte die Corona-Krise noch andauern. Ebenfalls in der Regelung integriert ist, dass Berufs- und Einkommensschutz bestehen bleiben.

Deal mit SPÖ

Für Wöginger ist damit die Vereinbarung erfüllt, die man mit der SPÖ für deren Zustimmung zum dritten Corona-Paket getroffen hatte.

Das AMS darf zudem ab Mitte Mai wieder Schulungen für Arbeitslose abhalten. "Schulungen durch das AMS und im Auftrag des AMS können ab 15. Mai durchgeführt werden", heißt es in einer Unterlage des Bundeskanzleramts (BKA), die am Dienstag in der Früh an die Parlamentsklubs verschickt wurde. Die AMS-Schulungen sind aufgrund der Coronavirus-Pandemie seit dem 16. März ausgesetzt.

Ab dem 29. Mai dürfen auch "Weiterbildungsangebote analog zur Schule" wieder angeboten werden. "Dringende, unaufschiebbare Prüfungen und Vorbereitungskurse", etwa für Lehrlinge, dürfen bereits ab 4. Mai wieder durchgeführt werden.

AMS fordert mehr Personal

Das AMS hat wegen der Krise zurzeit einen enormen Ansturm auf Kurzarbeit und Arbeitslosengeld zu bewältigen. "Es ist wirklich bemerkenswert, dass sich selbst viele Pensionistinnen und Pensionisten des AMS in der akuten Situation wieder in den Dienst stellten", erklärte Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl in einer Aussendung. Dies könne aber keine Dauerlösung sein. Sie fordert, ebenso wie SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch, mehr finanzielle Mittel und eine Aufstockung des Personals für das AMS. Wöginger entgegnete dem, dass selbstverständlich mehr Personal nötig sei. Dafür benötige es aber keiner gesetzlichen Grundlage. (APA, 28.4.2020)