24-Stunden-Betreuerinnen bei der Ankunft in Wien: Die Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland sorgte für viel Kritik – die Letztentscheidung liegt beim Gericht.

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Ein Prestigeprojekt der türkis-blauen Regierung steht auf dem Prüfstand: Wie DER STANDARD erfuhr, hat das Bundesfinanzgericht ein "Vorabentscheidungsersuchen" an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gestellt. Das Höchstgericht wird nun klären, ob es EU-Recht widersprach, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern an das dortige Preisniveau anzupassen.

Für Osteuropäer bedeutet diese "Indexierung" eine Kürzung, was die Kritik daran in der Corona-Krise neu aufflammen ließ. So sind etwa Pflegekräfte betroffen, an denen in Österreich wegen der Reisebeschränkungen nun Mangel herrscht: Die Bundesregierung versucht derzeit Sonderzüge zu organisieren, um 24-Stunden-Betreuerinnen aus Rumänien ins Land zu bringen.

Kritik von Opposition und Rechtsexperten

SPÖ und Neos haben das Aus für die ihrer Meinung diskriminierende Indexierung gefordert, doch der EuGH-Beschluss könnte auf sich warten lassen. Eine Entscheidung dauere üblicherweise ein, zwei Jahre, sagt Rechtsprofessor Walter Pfeil von der Universität Salzburg. Inhaltlich traut er sich wie eine Reihe anderer Experten eine genauere Prognose zu: "Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, dass die Indexierung vor dem EuGH standhält."

Weil die Regelung den europäischen Gleichheitsgrundsatz verletze, hat die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Beim EuGH war die Causa aber noch nicht gelandet. (Gerald John, 8.4.2020)