In wenigen Tagen können wieder Wohnungsbesichtigungen durchgeführt werden – allerdings nur mit ausreichend Abstand.

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Wohnungsbesichtigungen gab es in den letzten Wochen nur virtuell. Nun wird es aber auch analog wieder losgehen: Die Maklerbranche bereitete sich schon in den vergangenen Tagen darauf vor, mit Anfang Mai die Wohnungsbesichtigungen wieder aufzunehmen.

Nach der Verlautbarung der Corona-Lockerungs-Verordnung, die seit 1. Mai gilt, arbeitete der Fachverband der Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer gemeinsam mit dem Wohnrechtsexperten Christoph Kothbauer an Empfehlungen für die Makler, wie nun mit der neuen Situation umzugehen sei.

Fragen nur telefonisch

Die "empfohlenen Verhaltensregeln" umfassen u.a. folgende Punkte: Die Beantwortung von Fragen der Interessenten sowie Terminvereinbarungen sollten weiterhin nur telefonisch oder online erfolgen, um den Kundenkontakt vor Ort (vor oder innerhalb einer Immobilie) zu reduzieren. Termine sollen so geplant werden, dass Kunden einander nicht begegnen können.

Weiters sollte "am Prinzip der Einzelbesichtigung festgehalten werden", heißt es in den Empfehlungen weiters. Und es sollten an einer Besichtigung nur Kunden teilnehmen, die im gemeinsamen Haushalt leben (was sich wohl in der Praxis oft als schwierig erweisen wird).

Grundsätzlich sollten nur Immobilien besichtigt werden, die leer stehen. "In Nutzung stehende Immobilien können nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer aufgesucht und mit Kunden besichtigt werden."

Zumindest in den Geschäftsräumen von Maklern, die nun wieder betreten werden dürfen, besteht auch für Kunden die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch bei Besichtigungen wird das aber explizit empfohlen. Und der Abstand von mindestens einem Meter zu einer nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Person ist auch stets einzuhalten.

Viele Interessenten

Das alles dürfte Besichtigungen in der nächsten Zeit (die Verordnung gilt bekanntlich vorerst mal bis Ende Juni) etwas speziell machen. Doch viele Kunden werden das zweifellos in Kauf nehmen.

Bei EHL Immobilien berichtet man bereits von einer langen Liste an Interessenten, mit denen ab Mai Termine vereinbart werden sollen. Auch bei Otto Immobilien bereitet man sich darauf vor, wieder besichtigen zu können. Allerdings, wie die Makler betonen, unter Einhaltung sämtlicher vorgeschriebener Abstands- und Hygienemaßnahmen.

Makler und ihre Kunden werden also künftig Masken tragen, gemeinsames Liftfahren zur Wohnung wird es nicht geben. Und in sehr kleinen Wohnungen sei auch denkbar, dass der Makler vor der Wohnung wartet, während der Kunde besichtigt, heißt es aus der Branche. Massenbesichtigungen, wie man sie aus deutschen Großstädten kennt, gibt es hierzulande ohnehin nicht.

Fragen zu Freiflächen

Das Interesse von Wohnungssuchenden ist jedenfalls groß – vielleicht gerade wegen der Corona-Krise, durch die die Menschen mehr Zeit zu Hause verbringen mussten. Auswahl gibt es jedenfalls genug. "Der Markt ist in den letzten Woche ein bisschen gestanden", sagt Sandra Bauernfeind von EHL Immobilien. Nachsatz: "Aber der Markt war nicht tot."

Seit Ostern hätten die Anfragen von Wohnungssuchenden wieder zugenommen. Was Bauernfeind auffällt: Es gibt besonders viele Fragen nach den Freiflächen der Wohnung – möglicherweise ebenfalls ein Nebeneffekt der Krise. (mapu, zof, 2.5.2020)