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Ungarns Premier Viktor Orbán wird sich freuen.

Foto: REUTERS/Bernadett Szabo/File Photo

Budapest/Brüssel – Die EU-Kommission hat einen Medienbericht bestätigt, wonach sie zunächst nicht gegen das ungarische Notstandsgesetz vorgehen wird. Die EU-Kommission habe das Gesetz gelesen, und es gebe "noch keinen Grund, ein Vertragsverletzungsverfahren zu starten", sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová, am Mittwoch in Brüssel.

Jourová betonte aber, dass diese Einschätzung für den Moment gelte. Die Lage in Ungarn müsse im Kontext gesehen werden, denn bereits vor der Corona.Krise habe es "große Sorge" über die Gewaltenteilung und die Pressefreiheit in Ungarn gegeben. Zudem laufe gegen Ungarn ein EU-Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags. Jourová versicherte, sie werde die Situation in Ungarn "proaktiv" weiterverfolgen.

Die EU-Kommission überprüfe alle Notgesetze in den EU-Staaten im Zuge der Corona-Krise, sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission. Bisher habe die EU-Kommission eine tiefgreifende Analyse vorgenommen, 20 EU-Staaten hätten Notfallregimes erlassen.

"Außergewöhnliche Situationen"

"Wir erkennen voll und ganz an, dass außergewöhnliche Situationen außergewöhnliche Lösungen erfordern und Regierungen um erweiterte Befugnisse ersuchen", so Jourová. Dies bedeute aber nicht, dass Verfassungen und Parlamente außer Kraft gesetzt und Journalisten zum Schweigen gebracht werden müssten.

Zuvor hatte die Zeitung "Welt" unter Berufung auf informierte Kreise in der EU-Kommission berichtet, dass die EU-Behörde trotz internationalen Drucks vorerst nicht gegen die umstrittene Notstandsgesetzgebung der ungarischen Regierung vorgehen wird. Nach Auswertung der Pandemie-Notstandsgesetze in den betroffenen EU-Ländern seien die Rechtsexperten der Kommission in internen Stellungnahmen zur Bewertung gekommen, dass sich im Fall Ungarns derzeit keine konkreten Ansatzpunkte für die Verletzung demokratischer Grundrechte ergäben und darum keine unmittelbaren Gegenmaßnahmen aus Brüssel erforderlich seien. (APA, 29.4.2020)