Salzburgs Ex-Bürgermeister soll der Stadt Salzburg über eine halbe Million Euro Anwaltskosten refundieren.

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Es geht um viel Geld. In Summe rund 1,3 Millionen Euro verlangt die Stadt Salzburg von ihrem ehemaligen Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), dem ehemaligen Magistratsdirektor Martin Floss und dem ehemaligen Finanzdirektor der Stadt, Axel Maurer. Alle drei wurden im Zuge des sogenannten Swap-Prozesses, bei dem die Übertragung von sechs Zinstauschgeschäften der Stadt an das Land Salzburg im Jahr 2007 verhandelt wurde, vergangenen Herbst rechtskräftig verurteilt. Die Rückforderungen betreffen die Anwaltskosten, die vonseiten der Stadt vorgestreckt wurden.

Knappe Zahlungsfrist

Die von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Vavrovsky im Auftrag der Stadtregierung verfassten Schreiben haben Schaden, Floss und Maurer die denkbar knappste Zahlungsfrist eingeräumt: Nicht einmal 14 Tage nach Erhalt des Briefes hätten Schaden (rund 540.000 Euro), Floss (rund 410.000 Euro) und Maurer (rund 355.000 Euro) zahlen oder zumindest eine Zahlungsvereinbarung vorlegen sollen, andernfalls werde geklagt. Die Frist ist am 30. April abgelaufen, zahlen konnte keiner der drei.

Racheakt einzelner ÖVP-Funktionäre

Dass die Frist für derartig hohe Beträge so knapp bemessen wurde, sei ein deutliches Zeichen für einen persönlich motivierten Racheakt einzelner ÖVP-Funktionäre, heißt es magistratsintern. Schadens Anwältin Bettina Knötzl wies in ihrer Stellungnahme auch darauf hin, dass dem Ex-Bürgermeister ja die Berufspension auf Lebenszeit aberkannt worden sei. Eine halbe Million könne er unmöglich aufbringen.

Knötzl rückt das Begehren der Stadt selbst ins strafrechtliche Eck: Die Betreibung einer Forderung in diesem Ausmaß "bei offensichtlicher Uneinbringlichkeit" stelle "ein fragwürdiges, wenn mit Vorsatz ausgeführt, untreues Verhalten" dar; also genau jenes Delikt, weswegen der frühere Bürgermeister verurteilt worden ist. Schaden trägt derzeit eine Fußfessel und will seine Causa vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.

Schaden-Anwältin Knötzl sieht jedenfalls eine persönliche Motivation hinter den Rückforderungen: "Die persönliche Befriedigung einzelner Entscheidungsträger, den einstigen politischen Mitbewerber in den finanziellen Ruin zu treiben, ist dabei kein Grund, der die Betreibung legitimieren könnte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der finanzielle Ruin ohnedies bereits eingetreten ist."

Spannende Rechtsfrage

Deutlich zurückhaltender ist die Stellungnahme von Ex-Magistratsdirektor Floss. Dieser musste zwar nach seiner Verurteilung auf Druck der ÖVP seinen Direktorsposten räumen, blieb aber in leitender Position in der Stadtverwaltung. Er hoffe auf Gespräche, sagt Floss auf Anfrage des STANDARD, fügt aber hinzu, dass bis dato noch niemand vonseiten der Stadtregierung an ihn oder Axel Maurer herangetreten sei. Sollte die Stadt klagen, "dann sind wir Passagier, da können wir uns eh nicht helfen", sagt Floss. Vorerst dürfte es aber einmal zu einer Fristerstreckung um zwei Wochen kommen.

Wobei mit einer Klage gegen Floss und Maurer, der in die städtische Tourismusgesellschaft wechseln konnte, ein spannender Musterprozess ins Haus stünde: Beide wurden wegen Vergehen strafrechtlich verurteilt, die sie als Dienstnehmer im Auftrag ausführten. In diesem Fall wäre also die Abwägung zwischen dem strafrechtlichen Vorsatzdelikt Untreue (allerdings ohne persönliche Bereicherung) auf der einen Seite und der Fürsorgepflicht (also der Pflicht zur Deckung der Anwaltskosten) des Dienstgebers auf der anderen Seite rechtlich zu klären.

Angst vor Untreueparagraf

Umgekehrt wäre freilich auch der Verzicht auf eine Rückzahlung der Anwaltskosten für die Stadtregierung problematisch, argumentieren mit dem Fall vertraute Juristen. Verzichte die Stadt, könnten Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) und die gesamte Stadtregierung in den Verdacht der Untreue geraten und sich möglicherweise strafbar machen. Aus dieser Überlegung heraus hatten einst auch die Regierungsmitglieder von SPÖ und Grünen einer Rückforderung der Anwaltskosten zugestimmt. (Thomas Neuhold, 30.4.2020)