Wien – Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hat ihr Haus nach teils heftiger Kritik der Volksanwaltschaft verteidigt. Dass Eltern in grenzüberschreitenden Fällen oft jahrelang auf das zustehende Kinderbetreuungsgeld warten müssen, sei kein Missstand der österreichischen Verwaltung, die Fehler seien im Ausland zu suchen, erklärte sie in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.
Die Volksanwaltschaft hatte im Winter eine Missstandsfeststellung beschlossen, weil 40 Fälle von Eltern bekannt waren, die ungebührlich lange auf die Auszahlung warten mussten. Die Rede war unter anderem von "seltsamer Rechtsauslegung durch das Familienministerium", "Ignorieren von Gerichtsurteilen" und "Verzögerungstaktiken aller Art". "Das Familienministerium ignoriert nicht nur EU-Recht, sondern hat auch das Recht der Volksanwaltschaft auf Akteneinsicht lange ignoriert", echauffierte sich Volksanwalt Bernhard Achitz damals.
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer: 211 Tage
Das Problem betrifft einerseits in Österreich lebende Familien, bei denen ein Elternteil in einem anderen EU-Land lebt oder arbeitet, andererseits in einem EU-Land lebende Familien, in denen ein Elternteil in Österreich arbeitet. Im Jahr 2020 waren unter den knapp 5.000 bisher gestellten Anträgen etwas über 100 mit Auslandsbezug dabei, teilte das Familienministerium mit.
Die Feststellung der Zuständigkeit, die unterschiedlichen Rechtsvorschriften sowie Datenermittlung und -austausch über Grenzen hinweg machen die Administration des Kindergelds, die in Österreich von den Krankenkassen übernommen wird, in diesen Fällen grundsätzlich nicht leicht. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei einem Auslandsbezug liegt laut einer Rechnungshofprüfung, auf die das Ressort verwies, bei 211 Tagen.
Aschbacher stellte nun in der Beantwortung der Anfrage von Neos-Abgeordneten aber klar, dass 35 der von der Volksanwaltschaft angeführten Fälle "zum Großteil seit langem" erledigt seien. Zudem verwies sie darauf, dass die Wartezeiten "primär auf Bearbeitungsverzögerungen der ausländischen Behörden zurückzuführen sind".
Aschbacher: Staaten, bei denen Probleme auftraten, wurden kontaktiert
Das kann laut ihr zwei Gründe haben: Entweder kommen "Eltern ihren Mitwirkungspflichten im Verfahren" nicht nach – oder die jeweils betroffenen Staaten verstoßen gegen EU-Recht. Letzteres wäre etwa der Fall, wenn die ausländischen Behörden Anträge von Eltern trotz geklärter Zuständigkeit und Erfüllung aller Voraussetzungen ablehnen.
Die wenigen offenen Fälle seien wiederum noch unerledigt, weil es "meist nicht zum europarechtlich vorgeschriebenen behördlichen Datenaustausch" gekommen sei. Soll heißen: Die österreichischen Behörden bekamen nicht die zur Bearbeitung erforderlichen ausländischen Daten.
Aschbacher hielt fest: "Der leider zum Teil europarechtswidrige Vollzug anderer Mitgliedsstaaten kann jedoch nicht dazu führen, dass Österreich die Zahlungsverpflichtungen anderer Mitgliedsstaaten unzulässigerweise übernimmt." Jene Staaten, mit denen die meisten Probleme festgestellt wurden, "wurden nun nochmals konkret von meinem Ressort angeschrieben. Sollte es zu keinen Verbesserungen kommen, wird Österreich die Verwaltungskommission anrufen, um die Probleme vorzubringen und gemeinsame Lösungen zu finden." (APA, 7.5.2020)