Wer es in wichtige Funktionen der Novomatic geschafft hat, durfte sich mitunter über großzügige Präsente freuen.

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Wien – Der Eigentümer des Glücksspielkonzerns Novomatic, Johann Graf, ist spendabel. Von April 2009 bis März 2020 gab er 157 Schenkungsverträge bei der Finanz bekannt; bedacht hat er Verwandte, Freunde, (ehemalige) Mitarbeiter. Die entsprechende Liste von der Finanz wurde in der Causa Casag bekannt; Graf ist Beschuldigter und bestreitet alle Vorwürfe.

Unter den Beschenkten findet sich etwa eine Verwandte Grafs, eine Exstaatsanwältin und Richterin am Straflandesgericht Wien, die derzeit in Karenz ist. Ihr Mann sitzt im Novomatic-Aufsichtsrat. Sie selbst arbeitete zuletzt geringfügig beschäftigt im Kabinett von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und zog sich am 27. April "auf eigenen Wunsch aus dem Kabinett zurück, um ihre Familie – sie ist Mutter von drei Kindern – zu schützen. Wir bedauern diesen persönlichen Entschluss, da sie als hochqualifizierte Mitarbeiterin im Team geschätzt wird", erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Donnerstag auf Anfrage. Zur Erinnerung: Ende April erschienen erste Medienberichte zum Thema Schenkungen.

"Graf hat mir das Geld angetragen"

In den Genuss von Geldgeschenken kamen auch der langjährige Aufsichtsratschef der Novomatic, Herbert Lugmayr, und seine Frau, die insgesamt fünf Schenkungen bekommen haben. Es habe sich jeweils um sechsstellige Beträge, gehandelt, wie Lugmayr erzählt. Er und seine Frau hätten sich im Laufe seiner 20-jährigen Aufsichtsratstätigkeit mit Graf angefreundet, die Schenkungen hätten nichts mit seiner Funktion zu tun gehabt," dafür habe er ja Aufsichtsratstantiemen bekommen. "Graf hat mir das Geld angetragen, ich habe es mehrfach abgelehnt, aber er hat seinen eigenen Willen", schildert Lugmayr, der vor drei Jahren aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist.

Gebraucht habe er das Geld eigentlich nicht, "ich habe ja eine Bankpension", so der frühere Chef der Girocredit, er habe das Geld in ein Haus investiert. Lugmayr war einst auch an der Alizee-Bank beteiligt, so wie Graf selbst oder Rudolf B., der auch einer dessen beschenkten Weggefährten ist. Der geplante Verkauf der Alizee an einen Russen scheiterte einst am Veto der Finanzmarktaufsicht FMA.

Novomatic-Exchefs beschenkt

Im Juli 2018 wurde auch Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt beschenkt. Er gibt "zu privaten Angelegenheiten keine Auskunft", erklärte er dem STANDARD. Einer seiner Nachfolger, Harald Neumann, bekam drei Schenkungen, ein naher Verwandter von ihm eine, und zwar Ende 2019. Neumanns Anwalt Norbert Wess will dazu keine Stellungnahme abgeben. Neumann ist seit vorigem Sommer einer der zahlreichen Beschuldigten in der Causa Casinos Austria, auch er bestreitet alle Vorwürfe und es gilt die Unschuldsvermutung. Neumann hat heuer den Hut genommen – Graf und er haben sich überworfen haben.

Warum der schwerreiche Novomatic-Gründer sein Geld so freizügig verschenkt, ist von ihm nicht zu erfahren: Sein Anwalt verweist darauf, dass das alles Grafs Privatsache sei. Es mache Graf halt Freude, Leute zu beschenken, zu denen er sich emotional hingezogen fühle, erzählt einer, der mit Beschenkten zu tun hat. Was für die Unternehmenskultur im und rund um den Glücksspielkonzern spricht. Denn Geldpräsente gab es auch für einen Notar, etliche Aufsichtsratsmitglieder, Vorstände von Tochtergesellschaften, Unternehmensjuristen und für langjährige Weggefährten Grafs, die es selbst zu einem großen Vermögen gebracht haben. Oft bekamen die Frauen der Mitarbeiter die Schenkungen.

Steuerfrage

Um wie viel Geld es in Summe geht, das lässt sich derzeit bestenfalls abschätzen. Bei 36 von den insgesamt fast 160 Schenkungsverträgen geht es insgesamt um mehr als 30 Millionen Euro. Etliche der Beschenkten bekamen über die Jahre immer wieder Geld, Grafs Verwandte etwa. Das Geld stamme aus Grafs versteuertem Privatvermögen, das hat sein Anwalt Ende April betont.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die für die Causa Casag zuständig ist, prüft derzeit, ob es einen Anfangsverdacht in Richtung Finanzvergehen gibt. Der läge aber nur dann vor, wenn das Geld quasi als (Zusatz-) Einkommen gedacht war – was die Beschenkten aber bestreiten. Sie argumentieren, dass es sich um private Zuwendungen gehandelt habe, die eben nicht steuerpflichtig sind. (Renate Graber, 7.5.2020)