Nein, das Ergänzungsregister ist kein besseres Telefonbuch. Die Datenbank, über die ein Zugriff auf Namen, Privatadressen und weitere Daten von vermutlich einer Million Bürgern zugänglich war, mag rechtens sein, in Ordnung ist ein öffentlicher Zugang allemal nicht.

Beispiele dafür, wieso nicht jedermann unkompliziert auf die Daten zugreifen können sollte, gibt es mehr als genug: Privatadressen von Psychotherapeuten waren öffentlich einsehbar – und damit auch für geplagte Patienten. Ebenso die Adressen von Schöffen, die vielleicht gerade eine lange Haftstrafe mitentschieden haben und wütende Angehörige gegen sich wissen. Die Anschrift von Menschen, die psychischer oder physischer Gewalt ausgesetzt waren – und sich geschützt fühlten. Die Adresse von Journalisten, die nach kritischer Berichterstattung keine bösen Briefe auf der Türmatte vorfinden möchten.

Personen, die in dem Register auftauchen, sind nie darüber informiert worden.
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All diese Menschen könnten den Zugang auf ihre Daten im Melderegister sperren lassen. Doch das hilft nichts, wenn die Regierung sie frei und noch dazu im Netz zur Verfügung stellt. Dadurch öffnen sie nicht zuletzt unzählige weitere Problemfelder, von Stalking bis Identitätsraub.

Dass Personen in dem Register auftauchen, ohne dass sie je darüber informiert wurden, ist äußerst fragwürdig. Noch fragwürdiger ist allerdings, wieso die Regierung, die spätestens Mitte April auf den öffentlichen Zugang aufmerksam gemacht wurde, erst jetzt gehandelt hat. (Nora Laufer, 8.5.2020)