Die ersten Schülerinnen und Schüler sitzen bereits wieder in den Schulen. Ab kommender Woche öffnen sich dann die Türen der Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen wieder, und schließlich wird es ab 3. Juni für alle Schülerinnen und Schüler wieder regulären Unterricht geben. Allerdings mit Auflagen. Bis auf "Bewegung und Sport" und Singen soll der bisherige Stundenplan unterrichtet werden. Die Schülerhöchstzahl in einer Klasse soll auf 18 reduziert werden, indem Klassen geteilt werden. Hier wird vom Ministerium "das Modell von zwei Blöcken (wochenweise abwechselnd Montag, Dienstag, Mittwoch beziehungsweise Donnerstag und Freitag), schulautonom sind aber auch andere Varianten möglich", empfohlen.

Schulstart mit neuen Regeln – wie schauen die aus?
Foto: APA/HANS PUNZ

Gruppenbildung und unterschiedliche Schulen

Und dabei stellt sich für viele Eltern bereits die Frage, wie das mit mehreren Kindern in unterschiedlichen Schulstufen und Schulen vereinbar sein wird. Die Bildungsdirektionen sollen sicherstellen, "dass die an den einzelnen Schulen praktizierten Modelle für die Gruppenbildung so aufeinander abgestimmt werden, dass es für Eltern und Erziehungsberechtigte zu keinen organisatorischen Schwierigkeiten kommt". Für berufstätige Eltern ist es eine komplizierte Lösung, so Poster "PamNam":

Geschwisterkinder kommen in die gleiche Schicht – zumindest in der Volksschule, berichtet Poster "Pusteblume101":

Anders ist es bei User "ich kenne dich nicht", der über die Regelung nicht sehr erfreut ist:

Es kann keine Rücksicht auf Geschwisterkinder in anderen Schulen genommen werden, so die Information von Poster "engywook":

User "signora" bemängelt, dass es noch keine Regelungen für Horte gibt:

Und wie schaut das in der Praxis aus?

An welchen Tagen hat Ihr Kind Unterricht? Und wie schaut es bei Geschwisterkindern in anderen Schulen aus? Wie wir die Nachmittagsbetreuung beziehungsweise der Hort geregelt? Was bedeutet die Regelung für Lehrkräfte, Eltern und Schüler? (wohl, 12.5.2020)