Der Handtaschenräuber in Spittal an der Drau gestand die Tat.

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Klagenfurt – Wegen Raubes ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt ein 22-jähriger Kärntner zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Jänner in Spittal an der Drau einer 58-Jährigen die Handtasche entrissen und 20 Euro erbeutet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 22-Jährige gestand vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin die Tat. Er habe zuvor Alkohol getrunken und Benzodiazepine genommen. Auf dem Heimweg nach dem Ausgehen hatte er in den frühen Morgenstunden eine Frau getroffen, die gerade auf dem Weg zur Arbeit war. Nachdem er sie um Kleingeld gefragt hatte, entriss er ihr "in einer Kurzschlussreaktion", wie er beteuerte, die Tasche. Den Inhalt leerte er in einem nahen Park aus, nur die 20 Euro behielt er.

Richterin: "Tat- und schuldangemessen"

Wie Richterin Sanin sagte, handle es sich bei der Tat um einen "minderschweren Raub", das Raubopfer hatte weder körperliche Verletzungen noch psychische Schäden davongetragen. "Dennoch haben Sie jemanden im Finsteren überfallen. Eine Haftstrafe von zwei Jahren ist tat- und schuldangemessen", erklärte die Richterin. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Johanna Schunn gab keine Erklärung ab. (APA, 11.5.2020)