Wien/Eisenstadt – Die Arbeiterkammer Burgenland hat für eine Küchenhilfe die Zahlung offener Ansprüche in Höhe von 16.870 Euro erstritten. Der Burgenländer, der über drei Jahre in einem Gastgewerbebetrieb beschäftigt war, habe über 1.100 Überstunden geleistet, die zum Großteil unbezahlt blieben, berichtete die AK am Montag. Auch Urlaub sei ihm verwehrt geblieben.

In drei Jahren habe der Arbeitnehmer lediglich viereinhalb Wochen Urlaub verbraucht. Zudem war die Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse laut AK falsch. "Der Arbeitnehmer war die ersten zwei Jahre als Teilzeitbeschäftigter gemeldet, danach überhaupt nur mehr geringfügig. Zwischenzeitlich wurde er auch schlicht und einfach abgemeldet", sagte AK-Arbeitsrechtsexperte Martin Sugetich.

Der Burgenländer habe jedoch geglaubt, für 40 Wochenstunden angemeldet zu sein. Als er die Situation mit seinem Chef klären wollte, beendete dieser das Dienstverhältnis. Nach der Intervention der AK erhielt der Burgenländer nun die Nachzahlungen. (APA, 11.5.2020)