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Foto: Reuters / Leonhard Foeter

Wien – Auch wenn der Wiener Bildungsdirektor vor kurzem angekündigt hat, bei der Feststellung der Sprachkompetenzen von Schülerinnen und Schülern einer Deutschförderklasse nach der Corona-bedingten Unterrichtspause von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen zu wollen: Daraus wird nichts. Die Möglichkeit, ein Kind auch mit "mangelhaften" Deutschkenntnissen aufsteigen zu lassen, gilt nur für all jene, die einen Deutschförderkurs besuchen und keine separate Deutschförderklasse. Eine solche separate Klasse mit eigenem Lehrplan besuchten mit Stand Oktober 2019 österreichweit rund 6.000 junge Menschen. Neuere Zahlen wurden beim Bildungsministerium angefragt.

Antritt im September

Jetzt hat Ressortchef Heinz Faßmann (ÖVP) in einer Verordnung folgende Möglichkeit festgeschrieben: Zwar müssen alle Schülerinnen und Schüler einer Deutschförderklasse im Gegensatz zu allen anderen eine Prüfung ablegen, um das Schuljahr beenden zu können. Sie können zu dieser aber auch "in den ersten zwei Wochen des Schuljahres 2020/21" antreten – "nach durchgeführtem Ergänzungsunterricht".

"Kann-Bestimmung"

Was genau damit gemeint ist? Eva Vetter, Sprachwissenschafterin an der Uni Wien, geht davon aus, dass es sich hier um einen Verweis auf die von Faßmann bereits angekündigte "Summer-School" handelt. Damit würde das freiwillige Angebot des Ministers an jene, die es brauchen, plötzlich eine neue Verbindlichkeit bekommen. DER STANDARD hat beim Bildungsministerium nachgefragt, wie der entsprechende Passus gemeint ist. Dort wird die Annahme bestätigt: "Ergänzungsunterricht meint Summer-School", heißt es. Nachsatz: Es handle sich dabei um eine "Kann-Bestimmung". Näheren Einblick, wie genau dieses Förderprogramm während der Ferien aussehen soll, hat der Minister noch nicht gewährt.

Aber auch Inhaltliches stört Vetter und eine Reihe weiterer Experten. Sie argumentieren, dass die "für den Deutscherwerb zentralen Interaktionsmöglichkeiten" während des Distance-Learnings extrem eingeschränkt waren. Ähnlich werde das wohl nach den Sommerferien sein, wagt Vetter den Blick in die Zukunft. Etwas Positives kann sie der neuen Regelung aber abgewinnen: Zumindest hätten die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit dem Verschieben auf September eine Chance, in den Regelunterricht zu wechseln. Die Deutschförderung, die dann innerhalb des Klassenverbandes möglich ist, wurde mit Einführung der Deutschförderklassen aber von elf auf sechs Wochenstunden gekürzt. (Karin Riss, 14.5.2020)