Der St. Pöltner Bischof Alois Schwarz hat sich an seiner vorherigen Wirkungsstätte Kärnten nichts zuschulden kommen lassen, sagt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

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Klagenfurt/Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Untreueverfahren gegen den St. Pöltener Diözesanbischof Alois Schwarz eingestellt. Das bestätigte Elisabeth Täubl, Sprecherin der WKStA, am Donnerstag. Schwarz war nach seinem Wechsel von Kärnten nach St. Pölten die nicht rechtmäßige Verwendung von Geldmitteln des Bistums vorgeworfen worden.

Offen ist laut Täubl noch das Finanzstrafverfahren. Dabei geht es um einen Wohnungsverkauf des Bistums Gurk und eine parallel erfolgte Großspende in der Höhe von 600.000 Euro.

Eingestellt wurde auch das Verfahren gegen die ehemalige Vertraute des Bischofs, Andrea E., gegen die ebenfalls wegen des Verdachts der Untreue ermittelt worden ist.

Bischof zeigt sich über Entscheidung erleichtert

Schwarz zeigte sich in einer Aussendung der Diözese erleichtert. Der Einstellungsbeschluss der Behörde zeige endlich die Haltlosigkeit der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er, Schwarz, habe in seiner Zeit als Bischof in Kärnten das ihm anvertraute Gut zum Wohle der Menschen und der Kirche verwaltet und nicht zum Nachteil des Bistums gewirtschaftet.

Er betonte, dass mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Wien nun zwei Behörden die Sachverhalte gegen ihn und seine ehemalige Mitarbeiterin eingehend und über Monate geprüft hätten. Bei dem dargestellten Sachverhalt habe sich kein Anhaltspunkt ergeben, der gerichtliche Schritte gerechtfertigt hätte. Schwarz ließ wissen, dass er auch bezüglich des Finanzstrafverfahrens auf die Arbeit der zuständigen Finanzbehörde vertraue. (APA, 14.5.2020)