Foto: EPA/ANDREJ CUKIC

Budapest/Brüssel – Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat ein Ende der umstrittenen Sonderbefugnisse seiner Regierung in der Corona-Krise in Aussicht gestellt. Er rechne damit, dass die Regierung ihre Notstandsbefugnis mit Ende Mai ans Parlament zurückgibt, sagte Orbán am Freitag nach Gesprächen mit dem serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić in Belgrad nach Angaben der ungarischen Nachrichtenagentur MTI.

Mit dem Notstandsgesetz hatte sich das von Orbáns rechtskonservativer Fidesz kontrollierte ungarische Parlament selbst entmachtet. Das Gesetz ermöglichte der Regierung, unbegrenzt auf dem Verordnungsweg zu regieren und setzte auch Wahlen und Volksabstimmungen aus. Teil des Ermächtigungsgesetzes sind auch verschärfte Strafbestimmungen gegen das Verbreiten von Falschnachrichten. Dafür drohen nunmehr bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Nach der Rückgabe der Sonderbefugnis "geben wir jedem eine Chance, sich bei Ungarn für die ungerechten Bezichtigungen zu entschuldigen", sagte Orbán. Er forderte auch, dass der Erfolg des ungarischen Pandemieschutzes anerkannt werde. Dieser sei im demokratischen Rahmen erfolgt, wobei "wir nach der Befugnis zur normalen parlamentarischen Ordnung zurückkehren werden".

EU-Protest ohne Österreich

Ungarn werde in den kommenden Wochen moralisch und psychisch gestärkt aus den EU-Debatten hervorgehen, betonte der Premier, der wegen des Gesetzes beschuldigt worden war, die Coronakrise zur Etablierung eines autoritären Regimes zu nützen. Mehr als die Hälfte der EU-Regierungen schlossen sich einer von den Niederlanden initiierten Protesterklärung an, während innerhalb der Europäischen Volkspartei der Ruf nach einem Ausschluss von Orbáns rechtskonservativer Fidesz lauter wurde.

Österreich schloss sich den Protesten nicht an, forderte aber mit der türkis-grünen Mehrheit im Nationalrat eine Rücknahme der Sonderbefugnisse nach dem Ende der Pandemie. Die EU-Kommission reagierte mit Sorge, teilte aber mit, dass sie keine Möglichkeit für ein Vorgehen gegen Budapest sehe. (APA, red, 15.5.2020)