Anfragen von Mietern häufen sich, die Probleme mit ihrer Miete haben.

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Bisher sei es relativ ruhig gewesen, "doch in den letzten Tagen häufen sich die Anfragen bei uns", berichtet Wolfgang Kirnbauer vom Wiener Mieterschutzverband. Anfragen von Mietern, die Probleme haben, ihre Miete zu bezahlen.

Mehrere Mieterschutzorganisationen hatten schon im März befürchtet, dass viele Mieter in der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten kommen könnten, und von der Regierung Maßnahmen eingefordert. Wie die deutsche Regierung kurz zuvor beschloss auch die österreichische bzw. der Nationalrat Anfang April Schutzmaßnahmen für Mieter. Mit dem zweiten Covid-19-Justizbegleitgesetz wurde ihnen eine Atempause bei der Mietzahlung verschafft.

Reichlich Kritik

Wer im Zeitraum von 1. April bis 30. Juni Schwierigkeiten hat, wegen der Corona-Einschränkungen die Miete zu bezahlen, kann deshalb nicht gekündigt werden, die Schuld kann bis Jahresende beglichen werden ("Stundung"), allerdings mit Verzugszinsen. Die Kaution darf vom Vermieter nicht zum Ausgleich der Mietzinsforderung herangenommen werden. Außerdem kann ein zwischen 1. April und 30. Juni auslaufender befristeter Vertrag einvernehmlich um einige Monate verlängert werden, höchstens aber bis Jahresende. Diese neue (temporäre) Befristungsregelung sorgte im Zuge der Beschlussfassung für Kritik. Denn ohne die Zustimmung des Vermieters gibt es keine Verlängerung des Mietvertrags.

Verunsicherte Mieter

Vermieter seien dazu oft nicht bereit, berichtet Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer, nun dem STANDARD von den Erfahrungen der letzten Wochen. "Zudem sind die Maßnahmen bis Juni befristet. Bei Verträgen, die im Juli auslaufen, kann man also nicht kürzer befristen. Das verunsichert einige Mieter und Mieterinnen, da man nicht sagen kann, ob die Maßnahmen verlängert werden."

Genau das – die Verlängerung der Mieterschutzmaßnahmen – wird nicht nur von der Arbeiterkammer, sondern auch vom Mieterschutzverband und von der Mietervereinigung Österreichs (MVÖ) gefordert. Insbesondere der Kündigungsschutz bei Nichtzahlen der Miete sollte zumindest bis Jahresende, besser noch bis Mitte nächsten Jahres verlängert werden, sagt MVÖ-Präsident Georg Niedermühlbichler. "Die Situation der Leute wird nicht besser. Mit dem Virus selbst hat das ja nichts mehr zu tun, da geht es um die wirtschaftliche Lage."

Wachsender Schuldenberg

Die gesetzlichen Stundungen werden aber ohnehin nicht ausreichen, um alle Mieter durch die Corona-Krise zu bringen, ist sich Kirnbauer vom Mieterschutzverband sicher. Denn dadurch werde ein Schuldenberg angehäuft, "da werden sich viele Leute zersprageln".

Es brauche deshalb auch gesetzliche Mietreduktionen. "Ich sehe nicht ein, warum das nur über Wohnbeihilfen abgefedert werden sollte." Noch dazu, wo die vierprozentigen Verzugszinsen für Vermieter in vielen Fällen ein gutes Geschäft sein werden. "Wo gibt es denn sonst noch vier Prozent?"

Die Arbeiterkammer fordert einen Solidarfonds für Mieter, also eine Art Härtefonds, der bei Zahlungsschwierigkeiten einspringen soll. Außerdem gehörte die Befristungsregelung geändert, sagt Rosifka: "Man sollte als Mieter nicht vom Goodwill des Vermieters abhängig sein, sondern ein Optionsrecht auf kurzfristige Verlängerung um acht bis zwölf Monate haben".

Unklarheit bei Geschäftsflächen

Und was für Kirnbauer auch unbedingt geregelt gehört, ist die Frage der Geschäftsraummieten. Wie berichtet, herrscht nach wie vor große Unklarheit darüber, ob die Miete für ein behördlich geschlossenes Geschäft zu zahlen ist oder nicht. "Manche Vermieter waren sehr entgegenkommend und haben von sich aus die Miete erlassen, andere taten das nicht und spekulierten darauf, dass der Staat über Förderungen an die Gastro- und Gewerbemieter weiterhin für die Mieteinnahmen sorgt." Dabei hätte man hier "leicht gesetzlich nachhelfen können". (mapu, 18.5.2020)