Die wochenlange Corona-Schließung könnte für so manchen Gastronomiebetrieb trotz Staatshilfe das Ende bedeuten.

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Kaum ein österreichisches Unternehmen wurde von der Covid‑19‑Krise und den damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nicht überraschend getroffen. Um die drastischen Umsatzeinbußen der geschädigten Unternehmen auch nur ansatzweise kompensieren zu können, versucht die Regierung durch unterschiedliche Maßnahmen eine weitreichende Pleitewelle zu verhindern. Doch sind die betroffenen Unterstützungsmaßnahmen überhaupt geeignet, um einen (deutlichen) Anstieg der Insolvenzen zu verhindern?

Ein dramatischer Anstieg der Insolvenzen infolge der Corona‑Maßnahmen ließe sich logischerweise nur dadurch abwenden, dass man alle betroffenen Unternehmen wirtschaftlich so stellt, als hätte es die Krise nie gegeben. Derartige umfängliche Entschädigung des gesamten Umsatzausfalles kann und wird es aber wohl nicht geben.

Ersatz für Umsatzausfall

Der Plan der Regierung sieht daher vor, jenen Unternehmen, die während der aufrechten Corona‑Maßnahmen einen Umsatzausfall von zumindest 40 Prozent erlitten haben, einen von der Höhe des tatsächlichen Umsatzausfalls abhängigen Anteil der in dieser Zeit angefallenen Fixkosten zu ersetzen. Die höchste Ersatzquote liegt bei 75 Prozent der Fixkosten. Die konkrete Geltendmachung kann allerdings erst nach Ablauf des aktuellen Geschäftsjahres erfolgen. Wie schnell das Geld dann fließen wird, ist aus heutiger Sicht ungewiss. Bis dahin müsste man sich mit Stundungen, zusätzlichen Krediten und anderen Maßnahmen zur Liquiditätssteigerung über Wasser halten.

All dies sei aber nur sinnvoll, wenn überhaupt eine realistische Aussicht darauf bestehe, die nach dem Erhalt der staatlichen Mittel verbleibende Lücke mittelfristig aus eigener Kraft schließen zu können. Irgendwann können aber Steuerschulden nicht mehr gestundet und Kreditrückzahlungen hinausgeschoben werden. Wer keine Möglichkeit hat, zusätzliche liquide Mittel zu generieren, fährt also bloß eine Loch-auf-Loch-zu-Strategie, die auf Dauer nicht gutgeht.

Betroffen wären nicht bloß Unternehmen, die schon vor der Krise Schwierigkeiten hatten, sondern auch solche, die zwar über Jahre hinweg erfolgreich gewirtschaftet, aber kaum verwertbare Assets oder Einsparungsmöglichkeiten haben. Man denke an die unzähligen kleinen Dienstleister oder Einzelhändler, die ohnedies schon oft mit einem Minimum an Personal auskommen müssten oder ihre Betriebe überhaupt ganz alleine führen. Ein Einmannbetrieb könne nun einmal kein Personal abbauen.

Insolvenzverschleppung durch Regierungsmaßnahme

Zu befürchten ist daher, dass die staatliche Unterstützung in Milliardenhöhe in vielen Fällen nicht zum erwünschten Ziel führen wird, sondern zahlreiche, durch die Corona-Maßnahmen längst besiegelte, Insolvenzen nur hinauszögert. So gesehen könnte man auch von mit Steuergeld finanzierter Insolvenzverschleppung sprechen. Denn sowohl für die Gläubiger als auch für die Staatsfinanzen wäre es besser, wenn diejenigen, die es ohnehin nicht schaffen werden, eher früher als später in Insolvenz gehen oder im Idealfall noch eine außergerichtliche Sanierung zustande bringen.

Jeder von der Covid-19-Krise stärker betroffene Unternehmer wäre gut beraten, sich frühzeitig die kritische Frage zu stellen, ob sein Unternehmen die Krise verkraften kann. Zeit ist Geld, und je früher man die Lösung der schwierigen finanziellen Lage angeht, umso besser ist es. Denn die Schulden werden für gewöhnlich mit der Zeit nicht kleiner. Den Kopf in den Sand zu stecken und darauf zu hoffen, dass der Staat einen auffängt, wird mit Sicherheit die falsche Strategie sein. Geschäftsführer und Vorstände juristischer Personen sollten überdies nicht vergessen, dass neben der Zahlungsunfähigkeit auch die Überschuldung ein Insolvenzgrund ist. (Günther Biles, 19.5.2020)