Ein bisschen freie Luft schnuppern, das geht schon bald. Wie gemütlich die Aufenthalte im Feriendomizil in nächster Zeit werden, wird sich weisen.

Foto: Robert Herbst

Gerade noch rechtzeitig vor dem verlängerten Pfingstwochenende Ende Mai gibt es nun einen Großteil der versprochenen Details zur Öffnung der Beherbergungsbetriebe. Im Gleichklang mit Freizeiteinrichtungen, Seilbahnen und Schutzhütten dürfen Hotels am 29. Mai wieder Gäste empfangen.

Die Vorgaben sind mittlerweile im Großen und Ganzen aus Handel und Gastronomie bekannt: Maskenpflicht für Mitarbeiter dort, wo es Kundenkontakt gibt, außerdem die Regeln des Abstandhaltens und erhöhte Hygienevorschriften – gerade auch im Wellnessbereich. Bei Letzterem orientieren sich die Vorgaben an den Schwimmbädern.

Maske oder Plexiglas

Konkret sind in den rund 16.500 heimischen Hotelbetrieben Abstandsregeln beziehungsweise das Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Eingangsbereich verpflichtend – alternativ wäre auch der Einbau von Plexiglastrennwänden möglich. Wenn sich eine Gruppe von Freunden ein Apartment mieten wolle, sei das möglich, es müsse dann allerdings Abstand zu anderen Gästen gehalten werden, erklärt Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) die Regeln.

Auch die Sorge, dass auf das Frühstücksbuffet verzichtet werden müsse, nimmt er den potenziell Urlaubswilligen – wiederum unter Betonung der Einhaltung "besonderer hygienischer Vorschriften". Im Gleichklang mit Ferienapartments dürfen auch Airbnb-Wohnungen wieder vermietet werden.

Auch Seminare können wieder angeboten werden, allerdings mit nicht mehr als 100 Teilnehmern. Auch hier gelten erschwerte Bedingungen, wozu wohl weniger die Abstandsregeln als vielmehr die verpflichtende Verwendung von Masken zählt. Ausnahmen skizziert Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ebenfalls: Bei Schulungen wie für Erste-Hilfe-Kurse, wo Abstand naturgemäß nicht möglich sei, solle die Abstandsregelung nicht gelten.

So kommet, ihr Gäste

Dass all das eventuell einzelnen Betrieben wenig nütze, weil vielleicht die sehnsüchtig erwarteten Gäste ausbleiben, ist Köstinger klar, wie sie einräumt. Einmal mehr wirbt sie für Urlaub in Österreich. Köstinger sieht vor allem auf die Stadthotellerie harte Zeiten zukommen, weil Kongresse und Flüge wohl noch länger ausfallen würden.

Mario Pulker, selbst Hotelier in der Wachau und WKO-Funktionär, stimmt ihr zu. Allerdings sei auch nicht zu vergessen, dass die Zahl der Gästebetten allein in Wien in den Jahren 2008 bis 2018 von 35.000 auf 70.000 verdoppelt worden sei. Dass sich für so manchen das Aufsperren unter den neuen Bedingungen nicht rechnet, hat so mancher Hotelier bereits im Vorfeld klargemacht.

Tatsächlich hängen die Stadthotels sehr viel stärker von internationalen Gästen ab. Sie machen in Salzburg nicht anders als in Innsbruck oder Wien gut 80 Prozent der Nächtigungen aus. Alles andere als rosig sei die Lage aber selbst in Regionen, die in normalen Zeiten von Besuchern regelrecht gestürmt würden, schränkt Pulker ein. Er werde mit seinem Betrieb in der Wachau wohl heuer mit einem Drittel der Belegschaft das Auslangen finden.

Trostpflaster

Ob es für die krisengeplagten Hoteliers ein Trostpflaster in Form des diskutierten Hotelgutscheins geben werde, lässt Köstinger offen, schließt es aber auch nicht gänzlich aus. Man denke darüber nach.

Manche Details in Sachen Sicherheit will man noch nachliefern. Das gilt etwa für die nötigen Sicherheitsmaßnahmen in Seilbahnen. Mehrtägige Wanderungen mit Übernachtung werden wieder möglich sein.

Was die Öffnung der Schutzhütten betrifft, so dürfen die Schlafsäle öffnen, allerdings muss für einen Abstand von zwei Metern zwischen Personen gesorgt werden, die nicht im gleichen Haushalt leben. Auch hier gilt als Alternative: Die Schlafgelegenheiten können auch "mit technischen Hilfsmitteln" voneinander getrennt werden. (Regina Bruckner, 18.5.2020)