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Das BND-Gesetz muss bis Ende 2021 neu gestaltet werden.

Foto: Reuters, Axel Schmidt

Berlin – Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) begrüßt. Es sei ein "Sieg für die Pressefreiheit auf ganzer Linie", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Dienstag in Berlin.

Das Verfassungsgericht hatte die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Überwachung der Kommunikation von Ausländern im Ausland gekippt, weil sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit verstoßen. Das BND-Gesetz muss bis Ende 2021 neu gestaltet werden.

Klagen von Reporter ohne Grenzen und ausländischen Journalisten

Damit waren Klagen von ausländischen Journalisten und der Organisation Reporter ohne Grenzen erfolgreich. Die Verfassungsrichter machten klare Vorgaben für eine Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen und forderten dabei unter anderem besondere Schutzvorkehrungen für Journalisten bei Überwachungsmaßnahmen. Grundsätzlich stellten sie in dem Urteil fest, dass deutsche Behörden auch im Ausland an die Grundrechte gebunden sind.

Der DJV-Vorsitzende Überall mahnte den Gesetzgeber, jetzt das BND-Gesetz verfassungskonform zu gestalten. "Ein Geheimdienst, der die Demokratie schützen soll, darf nicht wichtige demokratische Grundwerte mit Füßen treten", erklärte er. (APA, 19.5.2020)