Die Volksanwälte Achitz, Amon und Rosenkranz (von links) präsentierten am Mittwoch ihren Jahresbericht.

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Wien – Die zahlreichen Corona-Schutzmaßnahmen sorgen auch bei der Volksanwaltschaft für ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen. Obwohl die Volksanwälte während des Lockdowns nur eingeschränkt Beschwerden entgegennehmen durften, sind bisher 281 Fälle eingelangt, und man rechnet mit einem "erheblichen Anstieg", wie Volksanwalt Werner Amon bei der Präsentation des Jahresberichts am Mittwoch sagte.

Die Beschwerden betrafen alle Bereiche: Strafen und Anzeigen, den Härtefonds, die Quarantänebestimmungen, die Ein- und Ausreisen und vieles mehr. Die drei Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz haben in der Corona-Krise "auch unter besonderen Bedingungen gearbeitet". Es habe keine Sprechtage gegeben, Besuche im Haus in der Wiener Innenstadt waren nicht erlaubt, schilderte Amon. Gleichzeitig durften auch sie keine Alten- und Pflegeheime, Jugend- und Kindereinrichtungen sowie Justizanstalten und Polizeianhaltezentren besuchen, ergänzte Achitz und kritisierte, dass das Gesundheitsministerium bis heute keine Richtlinien vorgegeben habe, unter denen man wieder Kontrollen in diesen Einrichtungen durchführen dürfe.

Beschwerden betreffen etwa Ausgehverbote und Besuchsverbote

Die Beschwerden bezüglich Covid-19 betreffen die Anwendung von Verordnungen des Gesundheitsministers, Besuchsverbote in Alters- und Pflegeheimen, Ausgehverbote, die Quarantänebestimmungen sowie die Ein- und Ausreisebestimmungen. Was Strafen von Polizei, Magistrats- und Bezirksverwaltungsbehörden betrifft, sei die Volksanwaltschaft erst dann zuständig, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, erklärte Achitz. Bei diesbezüglichen Beschwerden rate man daher den Bürgern, zuerst die Rechtsmittel auszuschöpfen.

Laut Rosenkranz betrifft die Hälfte der bisherigen Corona-Beschwerden die Polizei, den Härtefonds, Schulen, Kindergärten und den Verkehr. Er berichte, dass man "nicht ganz untätig war in Corona-Zeiten" und sich etwa über die Infektionszahlen in Polizeianhaltezentren informiert habe. Dort habe es keine einzige Infektionen gegeben, in Bundesbetreuungsstellen des Innenministeriums habe es 14 Infektionen gegeben. Davon seien 13 Personen wieder genesen, eine Frau mit Krebsvorerkrankung sei verstorben.

Handlungsanleitungen für Polizei fehlen

Auffällig sind laut Rosenkranz vermehrte Beschwerden über die scharfen Kontrollen von österreichischen Staatsbürgern bei der Einreise ins Land. Er kritisierte zudem, dass es bis heute keine Handlungsanleitungen für Polizisten auf der Straße, die einer enorme Belastung ausgesetzt seien, gebe. Die Beamten wüssten oft nicht, was sie tun dürfen und was nicht. Als Beispiel nannte er den Fall einer Frau in Judenburg, bei der die Polizei eine Kontrolle der Einkaufstasche nach Verlassen eines Lebensmittelgeschäftes durchgeführt habe.

Amon und Achitz betonten, dass die Situation in Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte schwierig sei, man aber trotz Lockdowns ein "scharfes Auge auf Einhaltung der Menschenrechte" habe. (APA, 20.5.2020)