Die Polizei klopft in Wien in der Regel nicht an die Wohnungstür, wenn man zuhause seine Quarantäne absitzt.

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Mit der Frage, wer durch wen im Falle eines Corona-Verdachts befragt und kontrolliert wird, wurde von der ÖVP in den letzten Tagen der Vorwahlkampf zur Wien-Wahl befeuert. Inhaltlich geht es dabei um Fragen des Containments und Contact-Tracings – und darum, welche Rolle die Polizei dabei einnimmt. Soll sie bei der Rückverfolgung von Kontaktpersonen sowie bei der Kontrolle von Quarantäne-Maßnahmen helfen?

Bundesweit gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. In Wien verzichtet man auf Polizeiunterstützung in beiden Bereichen und vertraut auf die Expertise der Gesundheitsbehörde. Was Contact-Tracing betrifft, nehmen das Angebot überhaupt nur drei Bundesländer in Anspruch. Das bedeutet, das Polizeibeamte im Auftrag der Gesundheitsbehörden Erkrankte zu ihren sozialen Kontakten befragen.

Empfindliche Strafen

Anders sieht es bei der Kontrolle von Quarantäne-Maßnahmen aus. Acht Bundesländer lassen sich hier von der Polizei unterstützen. Laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sei dieses Angebot bisher in 39.000 Fällen in Anspruch genommen worden. Darunter könnten verschiedene Tätigkeiten fallen, so etwa Stichprobenkontrollen, heißt es aus dem Innenministerium. Verlässt man trotz behördlich angeordneter Quarantäne die Wohnung, muss man mit empfindlichen Strafen bis zu 1450 Euro rechnen. Darüber hinaus könnte man sich auch wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten strafbar machen.

In den Bundesländern abseits der Hauptstadt rückt die Polizei also im Auftrag der Gesundheitsbehörden mitunter aus, um zu schauen, ob wer gegen die Quarantäne verstößt. Wie läuft das in der Praxis ab? Ein Sprecher der Landessanitätsdirektion in Salzburg etwa bestätigt, dass man in diesem Bereich mit der Polizei eine "gute Zusammenarbeit" pflegen würde. Personen, die einen Quarantäne-Bescheid haben, müssten mit Stichprobenkontrollen rechnen. Auch Polizeibeamte könnten anklopfen. Aufgrund der geringen Fallzahlen bestehe derzeit aber kein großer Bedarf. Auch in Niederösterreich kontrolliert die Polizei stichprobenartig am "Absonderungsort" und teilt das Ergebnis der Behörde mit.

Kontakt halten

Erkrankte hätten auch Kontakt mit der Gesundheitsbehörde: In Niederösterreich etwa telefonisch, teilt das Land mit. In Salzburg sollen Personen, die nicht im Krankenhaus sind, ihren Gesundheitszustand "monitoren" – also Aufzeichnungen über ihren Verlauf führen und diese dann der Behörde zukommen lassen.

Letzteres trifft auch auf Personen zu, die sich in Wien in Heimquarantäne befinden. Sie müssen täglich ein Gesundheitsupdate schicken. Bleibt dieses aus, würde das auch eine Kontrolle vor Ort bedeuten, heißt es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Viele etwaige Verstöße versuche man zudem über Service abzufangen: So kann man über eine Hotline etwa melden, wenn die Waschmaschine kaputt ist oder Lebensmitteleinkäufe fällig werden und man niemanden hat, der sich darum kümmern kann.

Kontrolle in Einrichtungen

In einer anderen Situation befinden sich jene in Einrichtungen, die als Gesamtes unter Quarantäne gestellt wurden. Das betrifft etwa soziale Randgruppen, die ihre Quarantäne nicht in der Wohnung absitzen können – oft, weil sie keine haben. Das ist aktuell etwa bei der Notschlafstelle in Hietzing der Fall. Aber auch in separierten Teilen der Messe Wien waren Asylwerber untergebracht.

Die Einrichtungen werden vom Samariterbund verwaltet und von privaten Sicherheitsfirmen kontrolliert. Sollten trotzdem Personen das Haus verlassen, werde nicht nur "unverzüglich" die Gesundheitsbehörde, sondern auch die zuständige Polizeiinspektion informiert, teilt der Samariterbund auf STANDARD-Anfrage mit.

Isolation in Traiskirchen

Im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen hingegen wurde erneut ein sogenanntes "Betretungsverbot" verhängt, nachdem bekannt wurde, dass ein Bewohner positiv auf Corona getestet wurde. Alle 478 Asylwerber sollen nun getestet werden, das Verbot gilt bis 3. Juni. Sechs Personen wurden wegen direkten persönlichen Kontakts per Bescheid abgesondert. Sie werden getrennt von den anderen Bewohnern versorgt.

Trotzdem dürfen auch alle anderen Bewohner die Betreuungsstelle nicht verlassen, sofern sie keinen negativen molekularbiologischen Test vorlegen können, der nicht älter als 14 Tage ist, teilt das Land Niederösterreich auf STANDARD-Anfrage mit.

Als ein solches Verbot zuletzt verhängt wurde, erhoben zwei Betroffene Maßnahmenbeschwerde gegen die Exekutive, weil sie am Verlassen des Areals gehindert wurden. Ihr Anwalt Clemens Lahner argumentiert, dass die gesetzliche Grundlage für das Ausgangsverbot, das nur für Asylwerber, nicht aber für das Personal galt, fehlte: Denn die Gruppe sei pauschal eingesperrt worden, selbst bei Vorweisen eines negativen Test-Ergebnisses hätten Asylwerber die Unterkunft nicht verlassen dürfen. Ein Verfahren ist beim Verwaltungsgericht anhängig. (Vanessa Gaigg, 21.5.2020)