Lask-Vizepräsident Jürgen Werner,

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien – Kurz vor Ablauf der Frist hat Tabellenführer LASK am Mittwochabend bei der Bundesliga eine Stellungnahme zu der verbotenen Durchführung von Mannschaftstrainings abgegeben. Zudem reichten die Linzer auch vermeintlich belastendes Fotomaterial der Konkurrenz ein. Das teilte die Liga am Donnerstag mit.

Der Senat 1 prüfe nun diese Stellungnahme und werde seinerseits auch mit jenen Klubs Kontakt aufnehmen, die im Zusammenhang mit den eingebrachten Fotos stehen. Die weitere Vorgangsweise mitsamt dem ersten Verhandlungstermin werde ehestmöglich beschlossen, das erstinstanzliche Urteil des Senats 1 zum LASK im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgegeben, hieß es seitens der Liga. Es wird allgemein noch vor dem Neustart des Meisterschaftsbetriebs am 2. Juni erwartet.

LASK räumte Verstöße ein

Der Liga waren in der Vorwoche Videos übermittelt worden, welche die Oberösterreicher beim Mannschaftstraining zeigen – zu einem Zeitpunkt, als im Rahmen der Corona-Maßnahmen nur Kleingruppentraining erlaubt war.

Der LASK räumte daraufhin die Verstöße ein, begründete dies allerdings mit der Rücksicht auf die bevorstehenden Belastungen der Spieler. Der Strafrahmen wegen eines Verstoßes gegen den Grundgedanken des Fairplay reicht von einer Ermahnung über eine Geldstrafe und Punkteabzüge bis zu einem Zwangsabstieg und einem Ausschluss aus dem ÖFB. (APA, 21.5.2020)