Ein Bild aus besseren Tagen: Die Flugausfälle waren auf Streiks zurückzuführen. Während der Corona-Krise sind an manchen Flughäfen nicht einmal die Anzeigetafeln in Betrieb.
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Wien – Der Ärger über ausgebliebene Rückerstattung für Flüge, die Corona-bedingt nicht stattgefunden haben, ist bei vielen Konsumenten groß. Und das Thema wird zunehmend ein Fall für die Gerichte. Flightright, ein deutscher Dienstleister zur Durchsetzung von Fluggastrechten, teilte am Mittwoch mit, nun gegen die AUA-Mutter Lufthansa zu klagen. Auch gegen die Laudamotion-Mutter Ryanair will das Unternehmen vor Gericht ziehen.

Flightright liegen nach eigenen Angaben 20.000 Fälle vor, in denen Kunden eine Rückerstattung der Ticketpreise zustehe, die ausgeblieben ist. Zusammengenommen gehe es um eine Summe von 20 Millionen Euro. Das deutsche Unternehmen ist nur einer von mehreren Anbietern, die seit Jahren im Auftrag von Passagieren Entschädigungen nach den EU-Fluggastrechten für Verspätungen und andere Unregelmäßigkeiten eintreiben. Auch hierzulande melden sich immer mehr vergrämte Kunden, die von unzumutbaren Briefwechseln mit den Fluggesellschaften, endlosen Telefonaten sowie Vertröstungen in virtuellen Schleifen berichten, die ihnen der Versuch beschert, an ihr Recht zu kommen.

Eindeutige Rechtslage

Denn die Rechtslage ist eindeutig: Wünschen Passagiere für einen ausgefallenen Flug eine Erstattung, müssen Airlines das Geld zurückzahlen. Anders als bei Verspätungen gilt das unabhängig vom Grund des Ausfalls. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden. Mehr oder weniger alle Airlines versuchten, ihre Kunden abzuschasseln, sagt Peter Kolba, Obmann des Vereins zum Schutz von Verbraucherinteressen VSV.

"In der Tourismusbranche herrscht seit der Covid-19-Pandemie umfassende Gesetzlosigkeit. Die Passagiere versucht man mit Gutscheinen oder Umbuchungen davon abzuhalten, ihr Geld zurückzufordern, gleichzeitig fordern viele Staatshilfe an und versuchen zudem, die Gehälter der Mitarbeiter zu drücken", ärgert sich Verbraucherschützer Kolba.

Der VSV startet nun in Kooperation mit dem Dienstleister Fairplane und dessen Service Ticketrefund.de ebenfalls eine Aktion, mit der leidgeprüften Passagieren die Rechtsdurchsetzung leichter fallen soll. Kunden müssen dazu nur ihre Daten auf den VSV-Seiten einmelden. Fairplane fordert die Airlines zunächst außergerichtlich zur Zahlung auf. Landet das Geld im besten Fall binnen sieben Tagen auf dem Konto des betroffenen Kunden, fallen keine Kosten an. Kommt das Geld nach sieben Tagen, müssen 14 Prozent abgeben werden. Reagiert die Airline erst auf eine Klage (es handelt sich um Einzelklagen), werden 28 Prozent fällig. (rebu, 22.5.2020)