Symbolbild: Ein spielendes Kind.

Foto: Imago

Eine Niederländerin muss die Fotos ihrer Enkeln von Facebook löschen. Dies hat ein Gericht entschieden und auf die DSGVO verwiesen. Die Frau hatte sich geweigert, die Bilder zu löschen, obwohl ihre Tochter – die Mutter der Kinder – mehrmals darum gebeten hatte. Die Richter sagten nun, dass die DSGVO für solche Fälle anzuwenden sei, da die Fotos durch die Veröffentlichung auf Facebook einer größeren Zielgruppe zugänglich gemacht wurden.

Bis zu 1.000 Euro Strafe

Sollte die Großmutter der Aufforderung nun nicht nachkommen, muss sie 50 Euro pro Tag zahlen, solange die Bilder online bleiben. Die Strafe kann sich auf insgesamt 1.000 Euro summieren. Falls die Frau künftig erneut Fotos ihrer Enkelkinder hochlädt, kommen weitere 50 Euro pro Strafe hinzu. "Die Entscheidung dürfte für viele überraschend sein, die nicht nachdenken, bevor sie ein Foto veröffentlichen", kommentiert ein Jurist die Entscheidung gegenüber der BBC. (red, 22.5.2020)