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Italien will in Sachen erneuerbare Energien aufholen und diese steuerlich fördern. Doch werden Banken und Baufirmen mittun?
Foto: Reuters / Mario Anzuoni

Die Maßnahme trägt den Namen "Ökobonus" und ist im Corona-Hilfspaket der italienischen Regierung von Giuseppe Conte enthalten. Zur Wiederbelebung der Wirtschaft enthält das Dekret über 260 verschiedene Subventionen und staatliche Anreize im Umfang von 55 Milliarden Euro. Im Fall des Ökobonus sollen mit großzügigen Steueranreizen die energietechnische Sanierung von Gebäuden sowie die Installation von Solaranlagen gefördert werden: Der Fiskalrabatt wird bis zu 100 Prozent der Kosten decken.

Der Ökobonus gilt für Fassadenisolationen, wärmedämmende Fenster, für die Ersetzung alter Heizanlagen durch moderne, energiesparende Systeme, für die Montage von Solaranlagen sowie für die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Das Ziel dieses Bonus, der in bescheidener Form bereits vor der Covid-19-Krise existierte, ist die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Umstellung auf erneuerbare Energieträger. Laut Staatssekretär Riccardo Fraccaro von der Fünf-Sterne-Bewegung könnte diese Maßnahme Gesamtinvestitionen von rund 30 Milliarden Euro auslösen.

Zwei Optionen

Italienische Hausbesitzer haben zwei Möglichkeiten, um sich den Ökobonus zu sichern: Sie können den Steuerabzug über einen Zeitraum von fünf Jahren in ihrer Steuererklärung anführen; oder aber sie können den durch die Gebäudesanierung erworbenen Steuerkredit auch an die ausführenden Bauunternehmen oder an Banken abtreten, die als Gegenleistung die Sanierungskosten vorfinanzieren.

Nur bei der ersten Option müssen die Hausbesitzer vorerst ins eigene Portemonnaie greifen. Tritt man den Kredit hingegen ab, hat man keine Ausgaben zu tragen. Die Sanierung oder die neue Solaranlage ist dann tatsächlich gratis.

Große Chance, aber ...

"Für die Branche ist das Dekret sicherlich eine großartige Gelegenheit, mehr Photovoltaikanlagen auf den Dächern der italienischen Häuser zu installieren", sagt Paolo Rocco Viscontini, Präsident des Photovoltaik-Verbandes, zur Fachzeitschrift PV Magazine.

Einen ähnlichen Schub erwarten auch die Hersteller von Heiz- und Kühlsystemen sowie auf Fassadenrenovationen spezialisierte Firmen. Viscontini kritisiert aber, dass der Ökobonus nur vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 gelte. Der Boom könnte also schon bald vorüber sein.

Das recht kleine Zeitfenster ist aber nicht der einzige Haken. Ein großes Fragezeichen besteht bezüglich der Bereitschaft der Unternehmen und der Banken, die Sanierungs- und Installationskosten gegen Erhalt virtueller Steuerguthaben tatsächlich vorzuschießen: Viele Unternehmen befinden sich nach dem Corona-Lockdown selbst in Schwierigkeiten und sind nicht in der Lage, Arbeiten ohne sofortige Geldmittel auszuführen. Auf die Gutschrift der Steuerkredite durch den Fiskus werden die Unternehmen bis zu fünf Jahre warten müssen.

... Formulare, Formulare

Eine weitere Gefahr droht der an sich innovativen Maßnahme seitens der Bürokratie: Hausbesitzer müssen bei den Behörden umfangreiche Dokumentationen einreichen und Bewilligungen beantragen, um sich für den Ökobonus bewerben zu können. Wohin ein solches Prozedere führen kann, hat man gerade bei den Corona-Krediten des ersten Hilfspakets vom März gesehen: Obwohl die Kredite mit einer Staatsgarantie versehen sind, verlangen Banken und Finanzämter über ein Dutzend Dokumente und Bestätigungen.

Hunderttausende Kleinunternehmer haben deshalb trotz großer finanzieller Not erst gar keinen solchen Corona-Kredit beantragt. Dem Ökobonus könnte es ähnlich ergehen. (Dominik Straub aus Rom, 25.5.2020)