Die Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hatte juristische Folgen und wurde in einem parlamentarischen U-Ausschuss behandelt.

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Wien – Die Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zählt wohl zu den berühmtesten Razzien Österreichs – der dafür zuständigen Staatsanwältin Ursula Schmudermayer hat sie ein Verfahren wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch eingebracht.

Das soll nun eingestellt werden, geht es nach der in der Causa ermittelnden Staatsanwaltschaft (StA) Korneuburg. Sie hat bereits am 21. Februar einen Einstellungsbeschluss gefasst. In der 28-seitigen rechtlichen Begründung, die vom 6. März stammt, hält die StA u.a. generell fest, dass nicht jeder etwaige Verstoß gegen Dienstpflichten einen Amtsmissbrauch bedeute. Zudem gebe es im konkreten Fall keinen Hinweis darauf, dass die bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tätige Staatsanwältin, die die BVT-Hausdurchsuchung angeordnet hat, einen Schädigungsvorsatz hatte.

Keine Einvernahme

Die StA Korneuburg beschäftigt sich in der Causa nicht nur mit der BVT-Razzia, sondern auch mit der Sicherstellung von Daten oder der Beiziehung der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) beim Einsatz im BVT. Die Staatsanwältin wurde von der StA Korneuburg in dieser Sache nicht einvernommen, für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Zur Erinnerung: Die Hausdurchsuchung im Verfassungsschutz, die am 28. Februar 2018 stattgefunden hat, war rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht Wien im August 2018 entschieden. Die WKStA hätte im Innenministerium, dem das BVT untersteht, Amtshilfe beantragen müssen, argumentierte das Oberlandesgericht unter anderem.

Rechtsmittel eingelangt

Rechtskräftig ist der Einstellungsbeschluss der StA Korneuburg im Amtsmissbrauchsverfahren wegen der BVT-Hausdurchsuchung noch nicht, das bestätigt eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage des STANDARD. Denn: Verfahrensbeteiligte haben einen Fortführungsantrag gestellt. Über ihn wird ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Korneuburg entscheiden. (Renate Graber, 24.5.2020)