Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat in den Augen des Wiener Richters, der die BVT-Razzia genehmigt hatte, im Verfahren gegen ihn keine strukturelle Tätigkeit entfaltet. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

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Wien – Wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch rund um die Causa BVT hat die Staatsanwaltschaft auch gegen jenen Journalrichter am Straflandesgericht Wien ermittelt, der die Anordnung zur Hausdurchsuchung damals, im Februar 2018, abgesegnet hat. Er tat das zunächst telefonisch, nach einem rund zehn- bis 15-minütigen Telefonat mit der zuständigen Staatsanwältin Ursula Schmudermayer. Was da genau besprochen wurde, ist nicht überliefert. Das Oberlandesgericht Wien hat später entschieden, dass die Hausdurchsuchung rechtswidrig war.

Der Haft- und Rechtsschutzrichter stellte im vorigen Mai einen Antrag auf Einstellung seines Verfahrens, die Staatsanwaltschaft (StA) Korneuburg sprach sich gegen den Antrag aus und legte ihn dem Gericht vor. Der Wiener Richter hat in seinem Antrag sinngemäß argumentiert, es gebe keine Verdachtsmomente gegen ihn, zudem habe die StA Korneuburg in der Sache "keine strukturelle Tätigkeit" entfaltet. Sie habe nur die Protokolle aus dem parlamentarischen U-Ausschuss zur Causa BVT beigeschafft.

StA Korneuburg schaffte Akten herbei

Das Landesgericht (LG) Korneuburg prüfte und sah ebenfalls keinen Anfangsverdacht gegen den Richter – und hat das Verfahren wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen ihn im November 2019 eingestellt, diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Laut Entscheidung des LG Korneuburg hat die StA Korneuburg nicht nur U-Auschuss-Protokolle herbeigeschafft, sondern auch das Tagebuch (so nennt man die Aufzeichnungen der Staatsanwälte über ihre Aktivitäten) der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie das Protokoll einer Dienstbesprechung von 12. März 2018. Eine Bemerkung der BVT-Staatsanwältin in dieser Besprechung ist inzwischen beinah berühmt geworden.

Trick funktionierte

Die von der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) begleiteten Ermittler hatten ja den Plan, sich mit der Erklärung, man komme zu einer Besprechung, unauffällig Zutritt ins BVT zu verschaffen. In der genannten Dienstbesprechung nach der Razzia schilderte die Staatsanwältin das laut Protokoll so: "Der Trick war, dass man mit einer kleinen Gruppe von Beamten in normaler Adjustierung … Einlass erbittet. (…) Wenn der Trick nicht funktioniert hätte, hätten wir den Einsatz abgebrochen. Wir wären keinesfalls gewaltsam in das BVT eingedrungen." Der Trick hat funktioniert, wie man heute weiß. (Renate Graber, 26.5.2020)