Jetzt ist amtlich, was seit dem milliardenschweren US-Vergleich von Volkswagen 2016 der Hausverstand sagte: Der Wolfsburger Weltautokonzern hat sich die Zulassung von elf Millionen Fahrzeugen erschlichen, seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, und er hat Schadenersatz zu leisten. Der in Klarheit und Sprache ungewöhnliche Spruch der sonst ihre Worte so bedächtig abwägenden Verfassungsrichter sucht seinesgleichen.

Volkswagen hat Schadenersatz zu leisten.
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Der vor hunderten Gerichten in Deutschland, Österreich und anderen europäischen Ländern praktizierten Verzögerungstaktik durch VW bricht somit eine wesentliche Legitimation weg. Bisher zeigten sich Gerichte von aberwitzigen Behauptungen der Beklagten bisweilen beeindruckt, etwa dass Kunden ihr Dieselauto selbst dann gekauft hätten, wenn ihnen die Abgasmanipulation bekannt gewesen wäre, weil ihnen die Umwelt eh egal ist. Damit sollte nun Schluss sein. Wiewohl Volkswagen mit seiner Taktik bisher gut gefahren ist: Ausgestanden ist der Abgasschummel damit nicht. Denn nach Auffliegen der Täuschung bei kleinen Dieselmotoren im September 2015 ging es bei Autos mit größerem Hubraum bis 2018 munter weiter.

Für die 260.000 Kfz-Halter der deutschen Sammelklage mag der Karlsruher Spruch bitter sein. Sie hätten vermutlich nun mehr Schadenersatz erhalten. Das gilt wohl auch für die Republik Österreich, die sich für ihre 2242 Leasingautos im Dezember ohne Not mit VW verglichen hat. (Luise Ungerboeck, 25.5.2020)