Laszlo Köver hat das Recht von sechs ungarischen Journalisten auf freie Meinungsäußerung verletzt, urteilt der EGMR.

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Budapest/Straßburg – Der ungarische Parlamentspräsident Laszlo Köver hat das Recht von sechs ungarischen Journalisten auf freie Meinungsäußerung verletzt, als er ihnen im Jahr 2016 unbefristetes Hausverbot erteilte. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg, heißt es in einer Aussendung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (TASZ).

TASZ hatte die betroffenen sechs Journalisten von unabhängigen Onlinemedien vor dem Gerichtshof vertreten. Diese hatten sich an den EGMR gewandt, da es in Ungarn kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung von Köver und damit gegen die Verletzung der Pressefreiheit gegeben hätte.

Öffentliches Interesse

Der EGMR hatte den Vorwurf, dass die Journalisten aus "Sensationsjagd" das Parlament betreten hätten, als unbegründet angesehen. Diese hätten im öffentlichen Interesse dem rechtsnationalen Premier Viktor Orban Fragen zum Korruptionsskandal in der Notenbank stellen wollen. Köver hatte sich bei seiner Entscheidung über das Hausverbot darauf berufen, dass die ohne Genehmigung erfolgten Dreharbeiten offen gegen die Regeln der journalistischen Arbeit im Parlament verstoßen hätten.

Die Entscheidung des EGMR sei besonders wichtig, da die im Parlament und im Abgeordnetenhaus arbeitenden Journalisten seitdem von noch schwerwiegenderen Einschränkungen betroffen seien, wobei die Parlamentsabgeordneten jederzeit Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen müssten, heißt es in der Aussendung. (APA, 26.5.2020)