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Ein Salzburger Arzt soll 109 Buben missbraucht haben.

Foto: Getty Images

Wels – Ein 56-jähriger Arzt aus dem Salzkammergut soll 109 Buben sexuell missbraucht haben. Am Dienstag begann der Prozess gegen ihn in Wels, ein Urteil wird für 10. Juni erwartet. Der Mann ist teilgeständig.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner, der sich selbst mittlerweile von der Ärzteliste streichen ließ, den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift noch nicht einmal 14 Jahre alt. 30 Fälle sollen sich außerhalb der Ordination abgespielt haben, etwa im Haus des Mediziners. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus, drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen – in Form von Anpassungsstörungen – davongetragen.

Sein Mandant habe sich "ein bisschen als Aufklärungscoach gesehen" und sei zu rund 90 Prozent der Taten geständig, sagte sein Anwalt, der von "Grenzüberschreitungen" sprach. Jene Vorwürfe, in denen schwerer Missbrauch im Raum steht, seien aber falsch.

"Tatplan", der auf Missbrauch angelegt war

In einigen Fällen geht es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert gewesen seien, in anderen um die Anleitung zur Masturbation. Wie der Staatsanwalt ausführte, habe der Mann in seiner Privatordination viele Kinder behandelt, deren Eltern er kannte. Er habe aber auch spätere Opfer beim Aufklärungsunterricht kennengelernt, wo er angeboten habe, telefonisch für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Er sei den Jugendlichen gegenüber stets freundlich und locker gewesen und habe eine "ordinäre Sprache" verwendet, so der Anklagevertreter. Viele seien "überrumpelt worden" oder hätten geglaubt, die Handlungen des Arztes wären medizinisch nötig – "es war allen extrem peinlich". Der Staatsanwalt sieht in dem Vorgehen des Mediziners jedenfalls "einen Tatplan, der darauf ausgerichtet war, seine berufliche Tätigkeit für regelmäßigen Missbrauch" zu nutzen. Weitere Anklagepunkte betreffen Vorwürfe, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt.

"Sex mit Kindern hat es nicht gegeben", betonte der Verteidiger, ebenso wenig Gewalt oder Zwang. Vielmehr gehe es um den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Was die Masturbationen angehe, sei sein Mandant schuldig, andere Handlungen seien – auch wenn ein Gutachten anderes sagt – medizinisch indiziert gewesen. Die angeklagten schweren Missbrauchsdelikte sowie die Vorwürfe bezüglich Porno-Drehs und Drogen seinen aber falsch.

"Zu einem Großteil" schuldig

Der Angeklagte selbst bekannte sich "zu einem Großteil" schuldig. "Ich habe im Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen", räumte er vor Gericht ein. Das Bild, das von ihm in den Medien gezeichnet werde, werde ihm aber nicht gerecht: "Ich bin nicht der Mensch, der da beschrieben wurde."

Sein Mandant bereue die Taten, betonte der Verteidiger. Der Prozess werde aber zeigen, dass er nicht pädophil sei. Damit wandte er sich gegen den auf einem Gutachten basierenden Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zusätzlich zu einer Strafe – es drohen bis zu 15 Jahre Haft – auch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Das Schöffengericht wird voraussichtlich am 10. Juni darüber entscheiden und ein Urteil sprechen. (red, APA, 26.5.2020)