Ein Stück Normalität kehrt nun auch bei den Hochzeiten ein.

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Wien – Ab Freitag sind in Österreich wieder Hochzeiten und Begräbnisse mit bis zu 100 Personen erlaubt. Das geht aus der vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Novelle der Covid-19-Lockerungsverordnung hervor. Ebenfalls ab Freitag gilt in Schlaflagern und Gemeinschaftsschlafräumen ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern – nicht wie ursprünglich angekündigt zwei Meter.

Festgeschrieben ist auch die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Diese gilt nicht im Freiluftbereich, etwa auf Ausflugsschiffen oder in Museen. Prinzipiell ist ab Freitag überall ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen vorgeschrieben, die nicht im selben Haushalt leben oder diesen gleichgestellt sind, wie beispielsweise eine Gästegruppe.

Schrittweise Änderungen auch bei Veranstaltungen

Auch Veranstaltungen werden wieder mit mehr Besuchern erlaubt, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bereits angekündigt hat. Mit 1. Juli sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen für bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich für bis zu 500 Personen zulässig. Mit 1. August sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen gestattet. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen, heißt es in der Verordnung.

Ab 1. August sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 1.000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 1.250 Personen mit Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zulässig. Voraussetzung ist ein Präventionskonzept des Veranstalters.

Öffnen dürfen am Freitag auch wieder Fitnessstudios. Hier muss ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden, dieser kann laut Verordnung aber "ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden". Geschlossen bleiben "Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution", hier gilt weiterhin ein Betretungsverbot.

Auch Kinos machen wieder auf

Filmvorführungen sind ab Freitag bei Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsbeschränkungen wieder mit bis zu 100 Besuchern möglich. Dabei ist wesentlich, dass zwischen den Plätzen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. Dieser gilt im übrigen von Sitzmitte zu Sitzmitte, was es vor allem modernen Lichtspielhäusern ermöglichen könnte, auf einen freien Sitzplatz zwischen den Besuchern zu verzichten. Eine Unterschreitung des Mindestabstands ist nur dann zulässig, wenn Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wie viele Kinos von dieser doch überraschend eingeräumten Möglichkeit einer früheren Öffnung tatsächlich Gebrauch machen werden, ist allerdings unklar. So ist auf der Website der Kinokette Cineplexx noch "Wir sind im Juli zurück" zu lesen. Auf die neue Situation bereits reagiert haben die Wiener Programmkinos, die heute eine Wiedereröffnung mit Mitte Juni angekündigt haben. Davor hätte man zu große Abstriche "an Qualität, Komfort und Programmkontinuität" verzeichnet, hieß es in einer Aussendung. Weitere Details zum Ablauf des Kinobesuchs sowie zum Programm wollen Gartenbaukino, Stadtkino im Künstlerhaus, Votiv Kino, De France, Filmcasino und Filmhaus in den nächsten Tagen und Wochen veröffentlichen.

Gemischte Regelungen für Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen sind mit zunächst 100 Personen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich wieder erlaubt. Im Breitensport werden etwa Tennis-Doppel wieder möglich. Für Sportarten mit mehr Kontakt – wie Fußball und Basketball – heißt es aber weiter: bitte warten.

Ab Freitag ist das Betreten sämtlicher Sportstätten wieder möglich, dabei ist bei der Ausübung der Sportart ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Beim Hineingehen und in der Umkleide herrscht Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, die Sportausübung darf ohne erfolgen. An der frischen Luft kann der Mindestabstand kurzfristig auch unterschritten werden, womit eben Tennis-Doppel und das Nutzen von Schwimmbahnen durch mehrere Personen wieder gestattet sind.

Weiterhin erheblich eingeschränkt sind aber Kontaktsportarten. Dazu zählen nicht nur Kampfsportarten wie Boxen oder Judo, sondern auch Fußball, Basketball oder Handball. Sie dürfen nur unter Einhaltung des Zwei-Meter-Mindestabstandes ausgeübt werden. Damit können höchstens Trainings stattfinden, an den normalen Spielbetrieb ist nicht zu denken. (red, APA, 27.5.2020)