Köstinger (links) und Aschbacher präsentierten Mittwochmorgen den Neustartbonus.

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Wien – Die Regierung will die Anstellung von Arbeitnehmern erleichtern, die wegen der Corona-Krise noch nicht in Vollzeit beschäftigt werden können. Ein sogenannter "Neustartbonus" soll das Teilzeitgehalt auf 80 Prozent der Vollzeitsumme aufbessern, kündigte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Mittwoch vor dem Ministerrat an. Beantragt werden kann der Bonus über das AMS.

Aschbacher sowie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) erhoffen sich durch die Maßnahme vor allem Impulse für die Tourismusbranche und die Gastronomie. Viele Unternehmen könnten wegen finanzieller Einbußen durch die Pandemie ihre Arbeitskräfte noch nicht Vollzeit anstellen. Die Ministerin erhofft sich dadurch die Anstellung von rund 15.000 Personen.

Grüne, WKO und Hoteliervereinigung sind erfreut

Das Geld für den "Neustartbonus" stellt das Arbeitsministerium zur Verfügung. Beschlossen wird die Maßnahme bei der Regierungssitzung am Mittwoch.

Zustimmung kommt aus der Grünen Wirtschaft, dieser sei eine deutliche Verbesserungen für Kleinstunternehmer, heißt es in einer Aussendung. Auch der grüne Klub zeigt sich erfreut: "Der Neustartbonus ist auf die aktuelle wirtschaftliche Situation, die von Unsicherheit und Neustart geprägt ist, zugeschnitten. Er gibt Arbeitssuchenden Perspektiven und Einkommenssicherheit und Unternehmen die Möglichkeit, 'vorsichtig' hochzufahren", sagte Klubchefin Sigi Maurer.

Die Wirtschaftskammer nennt den Bonus einen "wichtigen Impuls für den Arbeitsmarkt". "Gerade für Betriebe, die jetzt am Wiederhochfahren arbeiten, ist der Neustartbonus ein gutes Instrument. Es schafft Anreize, damit die Menschen wieder rasch in Beschäftigung kommen. Wir setzen uns weiter für ebensolche Maßnahmen für besonders betroffene Branchen ein", sagte WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Von der Österreichischen Hoteliervereinigung heißt es, der Neustartbonus sehe auf den ersten Blick "wie eine sehr gelungene Maßnahme aus, eine rasche begleitende Evaluierung vorausgesetzt". (red, APA, 27.5.2020)